Beiträge von JustMini

    Da mein Mini im März ausgeliefert wird benötige ich wohl noch ein paar Wochen Winterreifen. Wollte sie jetzt bereits antizyklisch bestellen und nur die Reifen wechseln. Die schwarzen Felgen kann man ja auch gut im Winter fahren...

    Willst Du Dir das echt antun? Wenn´s Geld für einen Satz Winterreifen auf Alus nicht mehr reicht (Original BMW inkl. Sensoren solltest Du für unter 800 Euro bekommen) dann kauf´ Dir vielleicht besser WR auf Stahlfelgen. Ggf. hilft auch ein Gebrauchtkauf. Die Reifenmontage kostet ne Menge Geld, insbesondere wegen des notwendigen Auswuchtens. Da bist Du bei zwei Wechseln pro Jahr schnell 200 Euro los. Und so richtig besser werden die Reifen vom Wechseln auch nicht. Wenn man dann in einem schnee- und eis-reichen Gebiet wohnt und im Winter beim Einparken mal gegen den Bordstein knallt, tut die Macke in den schwarzen, teuren Felgen richtig weh.
    Grüße
    Chris

    @Clubbi911 Eine BMW-Niederlassung ist natürlich eine ganz andere Hausnummer als ein freier Händler. Da wäre ich dann auch eher entspannt, wie ich schon oben geschrieben habe. Nun ist es ja so, daß eine Insolvenzverschleppung strafbar ist und der Geschäftsführung ein recht enger Zeitrahmen gesetzt ist, um bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden. Anders (leider) zum aktuellen Zeitpunkt - die Anmeldung der Insolvenz kann verzögert werden, siehe hier:
    Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird verlängert (bundesregierung.de)
    Diese zeitweilige Aussetzung hat natürlich gute Gründe - andererseits darf man aber davon ausgehen, daß man heute durchaus auch mal mit Firmen Verträge schließt, die ohne diese Aussetzung längst Insolvenz hätten anmelden müssen. Glaubt man den Nachrichten, liegt die Autoindustrie darnieder (wobei mein Mini-Händler wohl bis Jahresende den Laden proppevoll hatte mit MwSt-Sparern....)
    Das Risiko für den Kunden ist also aus meiner Sicht heute so hoch wie selten, insbesondere wenn der Aussetzungszeitraum einmal endet.
    Grüße aus der rheinhessischen Vorderpfalz nach Pirmáasens, wie mein Garmin immer so nett sagt.
    Chris

    Dann den Betrag am selben Tag per Sofortüberweisung bezahlt, und den Mini am nächsten Vormittag abgeholt.
    Das heißt ,ich war schon vor der Zahlung als Halter eingetragen.
    Was ich natürlich nicht weiss, war ich als eingetragener Halter auch schon Eigentümer?

    Servus,
    das Problem dabei ist, daß man meinem Verständnis nach schon durchaus im Brief eingetragen sein kann, ohne Eigentümer zu sein - wenn die physische Übergabe des Fahrzeuges nicht erfolgt ist (siehe §929 BGB), kann durchaus argumentiert werden, im Zweifel sei kein Eigentumsübergang auf den Halter erfolgt, d.h. Eigentümer ist u.U. nach wie vor der Händler. Sehr viel wird vom exakten Einzelfall abhängen. Es wird immer ´ne Grauzone zwischen Theorie und Praxis geben - ausgewogen für beide Seiten ist aus meiner persönlichen Sicht der klassische Austausch Ware gegen Geld zur gleichen Zeit am gleichen Ort.


    Dies ist keine Rechtsberatung und auch nicht als solche gedacht - zur Prüfung des jeweiligen Einzelfall rate ich ausdrücklich, ausnahmslos einen Rechtsanwalt zu mandatieren.
    Beste Grüße
    Chris

    Mehraufwand und nicht mehr Zeitgemäß, Geldwäsche Gesetz, Geld zählen ( Zeitaufwand) , zur Bank bringen bestätigen lassen das alles richtig und echt ist u.s.w.
    Wenn man so liquide ist, sollte es ja kein Problem sein mit seiner Bank zu sprechen und das Geld per EC Karte ( nicht Kreditkarte) zu bezahlen,

    Ob man die EC-Karte so weit freischalten kann, daß über mehr als 20.000 Euro in einer Transaktion verfügt werden kann, weiß ich nicht; mag durchaus sein und wäre die sicher beste Variante für beide Seiten. Meine Bank hatte mir das interessanterweise nicht vorgeschlagen, als ich fragte, wie man sinnvollerweise 22.000 Euro vor Ort bezahlt. Ich dachte ja auch, da käme jetzt ´ne moderne Alternative, die ich noch nicht kennen würde...... Die Alternative ist ein bankbestätigter Scheck, der muß allerdings bei der Bankfiliale in aller Regel erst bestellt werden. Auf diesen muß der Händler sich allerdings nicht einlassen. Eine Online-Sofortüberweisung vor Ort dank mobilen Internets könnte auch funktionieren; die entsprechende Transaktionshöhe muß man sich aber auch freischalten lassen und man sollte die Überweisung m.E. nur dann vornehmen, wenn die Bank auch zeitgleich erreichbar ist, weil z.B. bei Überschreitung der 20.000 Euro-Grenze eine automatische Prüfsperre zuschlagen kann - dann ist die Überweisung raus, kommt aber nicht an und man ist zurück am Ausgangspunkt....


    Bargeld ist nach wie vor *das* legale Zahlungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland; "Zählen ist so anstrengend" ist keine adäquate Reaktion eines Händlers. Augen auf bei der Berufswahl, sage ich da nur. Daß 500-Euro-Scheine abgeschafft wurden ist nicht die Schuld des Kunden. Das Zählen übernimmt bei Bank und Händler eine Zählmaschine innerhalb von Sekunden (ich kaufe meine Autos allerdings auch nicht im Autozelt, sondern im Autohaus...) und für die Beachtung des Geldwäschegesetzes nimmt man einen Herkunftsnachweis des Geldes von seiner Bank mit, sprich einen Abhebungsbeleg, und unterschreibt beim Händler noch eine entsprechende Standarderklärung. Die Zahlung mit Deutscher Mark hat ja auch 50 Jahre lang bestens funktioniert und die deutsche Wirtschaft nach oben gebracht; da kam auch keiner mit einem gestrichenen Scheck zum Autokauf, sondern mit Bargeld. Wenn ein Kunde den Händler mangels eigener Substanz vorfinanzieren soll - bei heutigen Lieferzeiten bis zu acht Monaten oder mehr - , ist im System was falsch, solange der Kunde dann im Insolvenzfalle überhaupt nicht - Null, Nada, Niente, Njet, Nix, Zero - geschützt ist. Wer mit Autos handelt, sollte m.E entsprechend solvent sein.


    Was "bisher bei keinem Kunden funktioniert hat" habe ich nicht verstanden - bezog sich das auf die EC-Karten-Überweisung?


    Bloß meine Meinung, wie ich es mache - und wie ich gerade erst bei einem großen deutschen BMW-Händler bezahlt habe, ohne daß das auch nur ein Augenbrauenrunzeln hervorgerufen hat. Die Menschen, die ich kennengelernt habe im Laufe meines Berufslebens, denen das von mir beschriebene Insolvenz-Szenario so passiert ist, zahlen jedenfalls, soweit ich das einschätzen kann, ihr Lebtag nur noch bar für Autos..., wenn sie viele Jahre später endlich wieder genug für ein neues Auto angespart haben.


    Daß der Händler ein gewisses Risiko eingeht bei recht unüblichen Konfigurationen, ist sicherlich richtig. Aber was ist die Alternative? Diese Konfiguration nicht anzubieten? Ausfallsicheres Anderkonto beim Notar? Im Zweifel würde ich den fliederfarbenen Siebener mit Alcantara-Felgen dann bei einer BMW-Niederlassung kaufen; da steht dann BMW hinter. Erinnert mich an den Witz aus den 80ern mit dem Polen, der 100 Zloty auf die Bank bringt und nach Sicherheiten fragt. Der Bankbeamte versichert ihm nacheinander, daß die Bank liquide sei, der Bankenverband und auch der polnische Staat. Als das nicht reicht, bringt der Bankbeamte den Großen Bruder Sowietunion als Sicherheit vor und sagt, als der Kunde auch die Zahlungskraft der SU hinterfragt: "Also, Genosse, es wird Ihnen wohl 100 Sloty wert sein, wenn die SU pleite geht...." :)


    Grüße
    Chris

    Servus,
    ist es eigentlich ernsthaft sinnvoll, sich diese Sicherungsschrauben zuzulegen? Wir hatten diese "codierten" Schrauben am Golf und immer den depperten Adapter im Kofferraum - aber vermutlich jeder nicht völlig minderbemittelte Dieb auch..... Sind die Dinger bei Mini "mit spezieller Codierung" individuell oder sonstwie so special, daß man die ohne exakt diesen einen persönlichen Adapter nicht so leicht öffnen kann? Offenbar kann man sie ja nur mit "Codekarte" nachbestellen; wobei bei Leebmann nur einige wenige verschiedene Codes gelistet sind, also wohl ein überschaubarer Aufwand für BMW-spezialisierte Diebe? Sind "normale" 17er Alus beim Mini ernsthaft diebstahlgefährdet?


    Danke, Grüße
    Chris

    Mal ganz pauschal (die Insolvenzordnung ist komplex und läßt sich hier nicht komplett erläutern) und ohne auf den Einzelfall einzugehen, dessen Details ich nicht kenne:
    Eine Insolvenz heißt nicht automatisch, daß der Betrieb per se nicht mehr existiert; die Geschäftsleitung hat aber mit Einleitung eines Insolvenzverfahrens i.d.R. keine Verfügungsmacht mehr über die Geschäfte und kann z.B. keine Autos mehr selbständig herausgeben, siehe §80 InsO. Der vom Gericht ggf. eingesetzte Insolvenzverwalter hat die Verfügungsmacht und hat die Möglichkeit, bestehende Verbindlichkeiten (wie zB einen Liefervertrag) nicht zu erfüllen; §103 InsO, wenn er also beschließt, daß er nicht ausliefern will, gibt´s kein Auto.


    Problematisch ist das alles dann, wenn der Kunde schon vorab (also vor Eintritt der Insolvenz) bezahlt hat - das Geld landet dann in der Insolvenzmasse und der Kunde kann sich für die Rückzahlung dann in die Schlange der Insolvenzgläubiger einreihen; wenn überhaupt, bekommt er dann einen kleinen Bruchteil seines Geldes nach Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Wenn so viel Masse da wäre, daß auch noch der letzte Kunde ausgezahlt würde, wäre wohl die Insolvenz schon gar nicht geschehen....


    Deshalb habe ich auch unseren Mini mit Bargeld gekauft - ich persönlich würde nie, nie, nie Geld vorab überweisen, wenn es nicht eine eigene Niederlassung eines großen deutschen Herstellers ist. Die Hersteller springen meiner Erfahrung nach nicht in die Bresche, wenn ein selbständiger Händler in die Insolvenz geht.


    Dies ist keine Rechtsberatung und auch nicht als solche gedacht - zur Prüfung des jeweiligen Einzelfall rate ich ausdrücklich, ausnahmslos einen Rechtsanwalt zu mandatieren.
    Beste Grüße
    Chris

    Untersitz-Woofer hat er immer.
    Ausbauen, Upgraden ect.. alles möglich.
    im Boost sind es eben 20er mit Mini Endstufe, im standard sind es 16er die am Radio hängen. Einbauschale ist aber immer für 20er ala Eton, Audison und Co.

    Entschuldigung - könnte mir das mal jemand übersetzen bitte? :)
    Ist gemeint, daß in der Tür 16cm-Mitteltöner verbaut sind, aber immer Platz ist für 20cm-Lautsprecher?


    Ich würde im F56 zum Standardradio (nur Mitteltöner-Türlautsprecher und Underseat-Bass) gerne einen kleinen Verstärker verbauen und die Türlautsprecher verbessern. Ich möchte den Aufwand in Grenzen halten und dachte an einen plug-and-play Verstärker, wie er z.B. von Isotec angeboten wird, zum Einklinken zwischen dem Radio und der Lautsprecherverkabelung.
    Wenn man statt der Mitteltöner eine Kombi Mittel- und Hochtöner verbaut, wo sitzt dann die Frequenzweiche? Direkt am Lautsprecher, oder muß ich einen zweiten Satz Kabel bis zum Verstärker ziehen? Wahrscheinlich wäre es ohnehin sinnvoll, zwischen Verstärker und Tür bzw. Underseat-Bass jeweils dickere Kabel zu ziehen, weil die Originalkabel vermutlich eher Klingeldraht sind, oder? Ist das machbar, sprich, kommt man unter dem Armaturenbrett irgendwo noch an einen vernünftigen Verlege-Weg oder muß dafür das Armaturenbrett komplett raus (was angesichts der Airbags nicht in Frage kommt)....
    Danke, beste Grüße
    Chris

    Yep, genau das ist mein "Problem"; ich hab´ gerne einen Wagenheber im Auto für den Notfall, selbst wenn ich kein Reserverad und auch kein Notrad mehr dabeihabe. (Notradnachrüstung wäre zwar theoretisch denkbar, aber da bei meinem XR11 nicht mal mehr das Verstärkungsblech in der Heckwanne vorhanden ist, das es wohl auch nicht einzeln zu kaufen gibt, ist der Aufstand praktisch unannehmbar.
    Einen Rangierwagenheber habe ich zu Hause und einen entsprechenden Gummiblock dafür auch schon auf dem Radar - der Gummiblock bleibt übrigens auch im Auto, damit ich mich bei einer Panne nicht darauf verlassen muß, daß der Pannendienst einen passenden Heber hat....


    Danke, Grüße
    Chris

    Servus, ich muß noch mal nachfragen bitte:
    Der von Peter zwei Beiträge weiter oben verlinkte Wagenheber hat ein weißes Gegenstück, das offenbar für die rechteckige Aufnahme unter dem Fahrzeugboden gedacht ist. Wenn ich die Teilenummer 71121501930 bei Google eingebe, ist genau jener Hubauer-Wagenheber der einzige mit einem solchen Gegenstück; alle anderen haben, soweit ich das sehen kann, nur einen schwarzen Stahlfalz als Hubplatte; gleiches gilt für alle Wagenheber, die ich gebrauchtz.B. bei ebay Kleinanzeigen finde. Die Teilenummer für F56 und R56 ab 2010 ist laut Leebmann identisch; was also ist falsch? Ich möchte in jedem Falle einen Heber, der in die rechteckige Aufnahme eingreift und nicht einen, der wild irgendwo am Schweller ansetzt. Wäre aber irgendwie nett, einen gebrauchten Heber zu kaufen.....


    Danke, beste Grüße
    Chris