Hallo.
Die Frage ist ernst und ehrlich gemeint (*), und ich schreibe dazu auch im Nachgang noch was der Beweggrund ist.
Aber geht sowas denn überhaupt / grundsätzlich, wenn der Verkäufer/das Autohaus motiviert ist und es im Sinne des Kunden abklären will? Oder ist so etwas grundlegend ausgeschlossen?
Es geht um die Sicherheit bei einer bestimmten aktuellen F56-Konfiguration. Es geht nicht darum eine Bestellung irgendwie zu priorisieren, oder sonstige unsinnige Aktionen im aktuellen Kontext der Gesamtlage. Es geht wirklich nur um die Sicherstellung einer bestimmten Ausstattung, bzw. dem Versuch diese sicherzustellen. Nichts Verrücktes, wie "bitte baut mir eine Lenkradheizung ein, obwohl es die ja im Moment gar nicht mehr gibt." Nein, es ist etwas was im Konfigurator verfügbar ist, wo dieser aber einfach nicht widerspruchsfrei ist. Und nein, es geht auch nicht darum die nahenden neuen Bestellbedingungen zu umgehen. Es geht wirklich um eine noch für Juni bestätigte Quote.
Daher hier einfach mal die Frage vorab, ob ein Verkäufer so etwas (wenn er mal angenommen dazu bereit und willens ist - das ist ja auch immer Typ- und Engagement-abhängig) überhaupt tun kann, ob das wie gesagt grundsätzlich möglich ist?
Danke vorab.
VG
(*) Daher bitte nicht löschen, ich hoffe ich stellte die Frage in's richtige Unterforum ein.
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danesi
Gegenfrage:
Warum sollte der Verkäufer, selbst wenn er willens ist, im Werk anrufen?
Er kann lediglich das in einer Bestellung aufnehmen, konfigurieren und bestellen, was ihm seitens MINI
in der Software zum Zeitpunkt derselbigen zur Verfügung gestellt wird. Nicht mehr und nicht weniger.
Danach kommt das Fahrzeug in die Produktionsplanung und ab einem bestimmten Zeitpunkt X kann nicht mehr
umkonfiguriert werden und das Fahrzeug wird so gebaut wie bestellt. Es sei denn, dass es in der Zwischenzeit, aus
welchen Gründen auch immer, ganz kurzfristig zu Störungen in der Lieferkette von Zubehörteilen kommt.
Ansprechpartner des Verkäufers ist jedoch nicht das Werk, sondern seine Disposition.
Sollte das von dir bestellte Fahrzeug dennoch nicht so geliefert werden, wie du es bestellt hast,
bist du nicht verpflichtet, dass Fahrzeug abzunehmen - § 439 BGB - Nacherfüllung
Daher würde mich der genaue Hintergrund deiner Fragestellung interessieren? Wenn etwas im Konfigurator verfügbar ist,
dort aber nicht widerspruchsfrei dargelegt ist, muss ein guter Verkäufer dir das beantworten können ohne im Werk
anzurufen. Dafür besucht er regelmäßig Schulungen. Bestenfalls nimmt er Kontakt mit MINI Deutschland auf.
Ich stelle mir auch gerade vor, wie oft dann täglich im MINI-Werk das Telefon klingelt und
Verkäufer aus aller Welt anrufen, um irgendetwas zu fragen bzw. zu hinterfragen.
Gruß Ralf