Irgendwie sehe ich da ( als Laie und Nichtbiker) aber keinen Unterschied: ob ich nun mit einem offenen Soundventil des erwähnten Bike-Puffs fahre - oder mit der geöffneten Klappe des JCW-Auspuffs.
Beide Anlagen sind im normalen Zustand zugelassen. Offene Klappe/Soundventil= Nicht erlaubter Funktionsmißbrauch im Bereich der StVZO.