Ich denke mal, wenn man bereits einen Vertrag hat, und das Auto umkonfiguerieren muss, darf man rechtlich gesehen zurücktreten, wenn man schlechter weg kommt und nicht einverstanden ist.
Mit dem Rabatt ist mMn Händlersache. Klar ist, dass wenn ein Modell neu ist, bekommt man immer weniger als etwas später.
Rücktritt bei Preiserhöhung ist klar. Die Grenze liegt bei 5% und die erreichen wir schon durch die Anhebung des Listenpreises bei vergleichbarer Ausstattung. Klar ist der Rabatt Händlersache Es gab auch damals schon Händler, die mir keinen einzigen Cent Nachlass auf den SE gewähren wollten. In meinem Vertrag ist beim jetzigen Händler der Rabatt aber in Prozenten angegeben und ich denke nicht, dass er den jetzt einfach streichen könnte.