Fragen und Antworten zur erhöhten Kaufprämie bei Elektrofahrzeugen
Einleitung
Mit einer zeitlich befristeten Kaufprämie (Umweltbonus) und einer zusätzlichen Innovationsprämie will die Bundesregierung Anreize für den Kauf eines rein elektrischen Fahrzeugs oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs setzen. Es ist ein wichtiges industriepolitisches Signal, mit dem die Elektromobilität in Deutschland gefördert werden soll.
Die Bundesregierung hatte Ende 2019 beschlossen, den Umweltbonus bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern und deutlich zu erhöhen. Zudem hat der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie beschlossen, den staatlichen Anteil für die Förderung von elektrischen Fahrzeugen in Form einer Innovationsprämie befristet zu verdoppeln. Die geänderte Richtlinie zum Umweltbonus (inkl. Innovationsprämie) ist am 8. Juli in Kraft getreten.
Die zusätzliche Innovationsprämie gilt derzeit noch befristet für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021. Laut Beschluss des Autogipfels (KAM) vom 17. November 2020 soll sie jedoch über das Jahr 2021 hinaus verlängert werden.
Auch das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen wird künftig einfacher und nutzerfreundlicher sein. Für reine Elektroautos sollen deutlich mehr Schnellladestationen geschaffen werden..