Beiträge von jens__k
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Warum muss der nachgewiesen werden?
Es kann ja auch sein, dass die Original-Rechnung vom ersten Kauf (auf der der Herstelleranteil der Förderung ausgewiesen wurde) nicht vorliegt, dann muss - so wie ich das verstehe - das DAT Gutachten und das "Nachweispaket" ausreichend sein.
Auf der Rechnung für den zweiten Kauf wird ja nicht nochmal der Herstelleranteil gewährt ...
Welche Unterlagen verlangt der Antrag?
Der Antrag muss elektronisch gestellt werden. Anträge die postalisch eingehen, können nicht bearbeitet werden. Im Online-Portal müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kauf
- die Rechnung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben
- Nachweispaket bei Gebrauchtwagen: Im Falle einer Zweitzulassung zusätzlich durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigte Erklärung des Antragstellers über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern
Die Musterrechnung der Bafa (Mercedes-Benz) bezieht sich auf den Kauf eines Neuwagens.
Die Gebrauchtwagen-Rechnung ist ja nur der Nachweis, dass der Gesamt-Kaufpreis unter dem (weiter oben) errechneten Schwellenwert liegt und somit überhaupt erst eine Förderfähigkeit vorliegt.
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Ich glaube, bei Gebrauchten kommt es gar nicht auf den ausgewiesenen Herstelleranteil an.
Bruttolistenpreis des Basismodells
35.000 Euro
+ Sonderausstattung (brutto), ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen
12.000 Euro
= Bruttogesamtfahrzeugpreis
47.000 Euro
80% des Bruttogesamtfahrzeugpreises
37.600 Euro
- Herstelleranteil (brutto)
2.975 Euro
= Schwellenwert (brutto)
34.625 Euro
Förderfähig (mit 5.000 Euro) wäre in dem Beispiel oben das Fahrzeug nur, wenn der Käufer maximal diese 34.625 Euro (brutto) bezahlt hat.
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[Achtung! OT!] Da ist das Land NRW nicht ganz so fix und zuverlässig ... mein am 21.12.2020 eingereichter Verwendungsnachweis für die Wallbox-Förderung wurde mit Schreiben vom 05.05.2021 bestätigt. Mit einer Auszahlung soll ich dann in den kommenden 4 Wochen rechnen ...
[nochmal OT] 4 Wochen nach dem 05.05.2021 wäre zwar nach meiner Rechung der 02.06.2021 gewesen ... aber mit Datum 21.06.2021 ist das Geld dann auch mal bei mir angekommen ...
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Problem ist nur: man weis nicht wann die letzte Rücksetzung der Berechnung für die 11,9 erfolgt ist.
Ich habe kein Problem, in der Anzeige einen Verbrauch von < 10 kWh/100km zu erzeugen
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11,9 im Schnitt ist doch spitze DarkS1313
14,8 über die letzten 4.425 km ... (die 11,9 sind nur in Bezug auf das letzte Rücksetzen der BC-Anzeige).
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Ihr wisst schon alle, dass ihr bei aller Vergleicherei (welche Bereifung, wie weit das Beifahrerfenster offen ist, Durchschnittsgeschwindigkeit und Streckenprofil, ...) einen mMn nicht zu unterschätzenden Faktor immer außer Acht lasst:
Das Gewicht des Fahrers.
Ich denke, es macht bei sonst komplett gleichen Bedingungen schon einen Unterschied, ob der Fahrer eher bei 70kg oder bei 150kg liegt ...
Also: zukünftig auch immer den "Beadungszustand" mit angeben und berücksichtigen!
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Als grober Überblick reicht mir die Tronity Funktion aus ... leider kann ich (als Excel-Fanboy) nicht immer die Lademenge genau abgrenzen. Beim Arbeitgeber oder beim Kaufmannsladen sagt mit die Säule nicht, wieviel geladen wurde. Da habe ich nur den Prozentwert des Autos, den ich heranziehen kann. Und das rechnet mir Tronity ganz angenehm automatisch um.
An der heimischen Wallbox kann ich die geladenen kWh mit zwei NK-Stellen sehen - aber da wird nicht so oft geladen.
Von daher war das ganze Verbrauchs-Thema beim Diesel zu Auswertungszwecken deutlich einfacher.
Zumal ich da auch immer dann tanke, wenn's günstig ist - und dann wird der Tank halt voll gemacht. Beim E-Auto wird halt immer dann geladen wenn's grade passt - und dann nicht unbedingt immer voll. Ein Alptraum für die Auswertung