Hybrid Umweltbonus MINI - Bundeszuschuss - Neue Umweltprämie für MINI Countryman Cooper SE

  • Alles klar! Danke für die Rückmeldung! Ich gehe davon aus, dass offiziell mit der PPM im März und der neuen Preisliste dann die Förderung weg fällt.
    Ist aber schon komisch, dass BMW das so macht (BAFA-Kriterien absichtlich reißen). Das dürfte wohl Negativwerbung vom feinsten werden! Die Presse wird sich das sicherlich nicht nehmen lassen....

    Meine Kinder zählen auf den Urlaubsfahrten seit Jahren die Minis auf den Straßen :dancing:3906:
    Eigentlich wollte meine Frau einen Mini - jetzt bin ich angefixt :thumbsup:

  • Ich versuche nochmal kurz Licht ins Dunkle zu bringen...


    Die BAFA-Förderung fällt weg, weil laut neuem WLTP-Messverfahren der Countryman Cooper S E nun bei 56g/km CO2-Ausstoß liegt.
    Um die 1.500€ Förderung wieder aufzufangen, erhöht die BMW AG ihre eigene Förderung von 1.500€ auf 3.000€, damit keinerlei Kundennachteil entsteht.


    Also wieso sollte es dadurch reihenweise Beschwerden geben? Der Preisvorteil für den Kunden bleibt ja zum Glück 1:1 gleich :)

  • Ich versuche nochmal kurz Licht ins Dunkle zu bringen...


    Die BAFA-Förderung fällt weg, weil laut neuem WLTP-Messverfahren der Countryman Cooper S E nun bei 56g/km CO2-Ausstoß liegt.
    Um die 1.500€ Förderung wieder aufzufangen, erhöht die BMW AG ihre eigene Förderung von 1.500€ auf 3.000€, damit keinerlei Kundennachteil entsteht.


    Also wieso sollte es dadurch reihenweise Beschwerden geben? Der Preisvorteil für den Kunden bleibt ja zum Glück 1:1 gleich :)

    Das stimmt vollkommen :thumbup:

  • Ich versuche nochmal kurz Licht ins Dunkle zu bringen...


    Die BAFA-Förderung fällt weg, weil laut neuem WLTP-Messverfahren der Countryman Cooper S E nun bei 56g/km CO2-Ausstoß liegt.
    Um die 1.500€ Förderung wieder aufzufangen, erhöht die BMW AG ihre eigene Förderung von 1.500€ auf 3.000€, damit keinerlei Kundennachteil entsteht.


    Also wieso sollte es dadurch reihenweise Beschwerden geben? Der Preisvorteil für den Kunden bleibt ja zum Glück 1:1 gleich :)

    Von den Kunden sollte es keine Beschwerden geben, aber die Presse wird sich wohl in Zeiten von Abgasskandalen, "Betrügereien" der Autokonzerne etc. (ob wahr oder auch nicht) diese Steilvorlage nicht nehmen lassen.
    Schließlich sind die "sauberen" Hybriden von BMW jetzt dann nicht mehr so sauber und fallen aus der Förderung heraus! Eine Niederlage für BMW! Betrug an der Umwelt! Kunden werden in die Irre geführt!
    Alles nicht meine Meinung, aber die Presse lieeebt solche Schlagzeilen und so oder so ähnlich könnte durchaus etwas kommen. Insbesondere von Zeitschriften, die BMW nicht so sehr wohlgesonnen sind. <X
    Lassen wir uns einfach überraschen und BTT :thumbsup:

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  • Ich werde mir auf jeden Fall den Bescheid nochmal ganz genau durchlesen und mal schauen, ob ich trotzdem dann versuche die Prämie noch zu bekommen, die ja laut aktueller Liste und ursprünglicher Bestellung noch dabei wäre. Frage ist ob nachträgliche Verschlechterung der Abgaswerte den Bescheid ändert oder ob halt der Stichtag das Einreichen des ursprünglichen Kaufvertrages ist.

  • Ich werde mir auf jeden Fall den Bescheid nochmal ganz genau durchlesen und mal schauen, ob ich trotzdem dann versuche die Prämie noch zu bekommen, die ja laut aktueller Liste und ursprünglicher Bestellung noch dabei wäre. Frage ist ob nachträgliche Verschlechterung der Abgaswerte den Bescheid ändert oder ob halt der Stichtag das Einreichen des ursprünglichen Kaufvertrages ist.

    Der Kaufvertrag hat sich ja gegenüber Deiner Einreichung geändert. Daher müsstest Du die BAFA über den neuen Kaufvertrag informieren (und vermutlich nachreichen). Solltest Du dann dennoch eine Förderung bekommen, hättest Du einen netten Nebengewinn :thumbsup:
    Die Frage ist nur, ob im Kaufvertrag das wichtige Sätzlein drinnen steht, dass die Umweltpremie von Herstellerseite (BMW) abgezogen wurde. (Hinweis zur Abwicklung beim BAFA:Der Netto-Kaufpreis für das Basismodell beträgt nach Abzug des Preisnachlasses XXXX € netto und enthält den Herstellereigenanteil am Umweltbonus i. H. v. 1.500,00 € netto.)

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  • Was soll das dann bitte für Kunden wie mich bedeuten?
    Der Bescheid wurde im Juni 2017 erteilt, die Bestellung im Mai 2017.
    Nun würde ich diese Woche meine Zulassungsbescheinigungen und die Rechnung einrechnen und sollte eigentlich meine Prämie erhalten.
    Soll das nun heißen, dass ich hinterher die 1500€ Anteil des Bundes nicht erhalte? Die 1500€ von BMW zu Kompensastion aber auch nicht, weil das Auto ja bereits ausgeliefert ist?
    Na das wäre in meinen Augen aber glatter Betrug von BMW.

  • Was soll das dann bitte für Kunden wie mich bedeuten?
    Der Bescheid wurde im Juni 2017 erteilt, die Bestellung im Mai 2017.
    Nun würde ich diese Woche meine Zulassungsbescheinigungen und die Rechnung einrechnen und sollte eigentlich meine Prämie erhalten.
    Soll das nun heißen, dass ich hinterher die 1500€ Anteil des Bundes nicht erhalte? Die 1500€ von BMW zu Kompensastion aber auch nicht, weil das Auto ja bereits ausgeliefert ist?
    Na das wäre in meinen Augen aber glatter Betrug von BMW.

    Mein :) meinte, dass zählt erst ab März.
    Sollte bei dir also kein Problem darstellen.

  • Na das wäre in meinen Augen aber glatter Betrug von BMW.

    Betrug sehe ich nicht, da die BAFA Prämie und die BMW Prämie aus unterschiedlichen Quellen kommen.
    BMW muss natürlich (mindestens) dem folgen, was im Vertrag vereinbart wurde.


    Denke auch nicht, dass man irgendwo eine Angabe von BMW findet, dass auch nach der neuen Messmethode noch unter dem Schwellenwert liegt.


    BAFA entscheidet nach der Einstufung des Fahrzeugs. Wenn diese sich ändert - bzw. auf einer neuen Basis beruht, kann die Prämie wegfallen.
    Wenn die Handhabung der Prämienzuteilung nicht dem Gesetz entsprechen würde, kann man dagegen Verwaltungsbeschwerde einlegen, bzw. klagen.


    Vor allem würde ich erstmal abwarten,
    - ob die BAFA zahlt
    - und wenn sie nicht zahlt, ob BMW nicht den - freiwilligen - Ausgleich zahlt.


    Dann kann man sich immer noch aufregen.

  • Es geht hier doch gar nicht um die Herkunft der Quelle, sondern um die förderfähigkeit des gekauften Autos.
    In meinem Kaufvertrag steht ganz klar, dass der Mini entsprechend den Bafa-Kriterien förderfähig ist.
    Das entspricht einem CO2-Ausstoß unter 50g/km CO2.
    Dagegen enthält der Kaufvertrag keine Hinweis auf die Art des Messverfahrens - und es kann auch nicht von einem durchschnittlichen Verbraucher erwartet werden, dass er die Stichtage und Testzyklen der Autoindustrie kennt und wissen muss.
    Insofern sehe ich hier definitiv BMW in der Pflicht.


    Inwiefern du jetzt aus meiner Äußerung eine Verwaltungsbeschwerde ausgliedern könntest, das wird mir nicht ganz klar.
    Die Bafa trifft in diesem Fall in keiner Konstellation eine Schuld - wenn sie anhand der gesetzlichen Kriterien eine Einstufung vornimmt und diesbezüglich die Prämien verteilt.


    Ich halte es für mehr als berechtigt, sich über so etwas aufzuregen.
    Ob ich die 1500,-€ nun bekomme oder nicht - ich denke das ist kein Betrag der irgendjemanden hier der einen neuen BMW/Mini kauft dauerhaft den Schlaf rauben wird.


    In Zeiten von Abgas-Affäre und Co, kann ich mir also nicht mehr sicher sein, dass die Werte in meinem Vertrag 12 Monate aktuell sind?
    Na dann bin ich mir wirklich nicht sicher, wo das hinführen soll.


    Meine Aussage bezog sich nicht auf einen juristisch verwertbaren „Betrug“ und mir ist das durchaus auch bewusst.
    Aber moralisch betrachtet finde ich das Ganze doch sehr fragwürdig und fühle mich persönlich durchaus betrogen.


    Und es ist durchaus zu diskutieren, ob „Förderfähigkeit nach BAFA“ eine zugesagte, vertragsrelevante Eigenschaft ist oder nicht.