Moin,
Im Gutachten ist in dem Beispiel für die Eintragung der Klappenschalldämpfer erwähnt. Und normalerweise werden diese Beispiele auch eins zu eins übernommen bei der Eintragung. So kenn ich das zumindest. Auch wenn der Vorbesitzer meines Fahrzeugs alles bei Mini hat machen lassen, fehlt bei der Eintragung jedoch der Klappenschalldämpfer und genau das hat mich stutzig gemacht. Denn ich hab mich gefragt was ich bei einer Polizeikontrolle bzgl. der AGA erzähle. Schließlich ist die Klappe von außen deutlich erkennbar. Da will der Polizist mit Sicherheit erstmal eine ABE oder eine Eintragung sehen. Auch bei geschlossener Klappe.
Reicht dann die Begründung, dass das quasi ein Original Mini-Teil ist mit dem der F56 generell eine Typzulassung besitzt (zumindest bis LCI) und somit quasi fast als Serienteil anzusehen ist? Oder wie hat Dir das Dein Mini-Händler erklärt, @Danelo?
Grüße
Mike