Rückleuchten F56 in schwarz bzw. dunkel

  • Hallo Leute,
    da das Folieren von Scheinwerfern, Rückleuchten und Reflektoren verboten ist bin ich vor fünf Minuten auf‘s „lasieren“ gestoßen. (Link häng ich mit an - ist auch ein „kurzer“ )


    Was ist eine Lasierung und besteht das evtl. vor dem TÜV oder verhält es sich dort genau so wie mit einer Folierung?




    https://www.ebay.de/i/16257674…91660ac1c4e9536fffff9bd5a

  • Auch hier scheint Verunsicherung zu bestehen. Also betreibe ich mal wieder Aufklärungsarbeit. Jegliche Veränderungen an Beleuchtungseinrichtungen ist VERBOTEN. Begründung wie folgt:
    Jeder Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchte usw. wurde irgendwann mal genehmigt. Diese besitzen ein lichttechnisches Gutachten. Jede Änderung zieht eine Verschlechterung oder Veränderung des Lichtkegels nach sich. Somit erlischt die Betriebserlaubnis nach § 19 (5) Abs. 5. Kostet dann 50€ und einen Punkt. Wenn es sich um stark verdunkelte Leuchten handelt, dann ist eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu bejahen. Kostet dann 90€ + 1 Punkt. Weiterhin müssen die Leuchten wieder auf Originalzustand zurückgerüstet werden. Es gibt keine Möglichkeiten Veränderungen an bereits geprüften Beleuchtungseinrichtungen abnehmen zu lassen. Somit ist eine Veränderung (egal ob verdunkeln durch Folieren oder Lasieren oder Chamäleonfolie) grundsätzlich Verboten. Auch der böse Blick bei Minis, wie ich ihn habe, fällt darunter. Letzteres wissen aber nur eine handvoll Kollegen in blau und ist auch weiterhin nicht als kritisch zu betrachten. Somit nur ein einfaches Erlöschen der Betriebserlaubnis.


    Lasieren ist nichts anderes, als eine dünne Schicht von Lack auf die Scheinwerfer aufzutragen.