Gewährleistung vs. Garantie: Wird es bei MINI F56 Neuigkeiten geben?

  • Das ist ja das eigenartige. Mini nennt es jedenfalls 12 Jahre Gewährleistung. Der Mangel darf übrigens bei Übergabe auch nicht offens ersichtlich gewesen sein. Sonst gilt nämlich die gesetzliche Gewährleistung auch nicht.

  • ...die Autos aber nicht bei BMW/MINI beim Service waren.


    Ein Hersteller darf einen gesetzlichen (!) Anspruch eines Kunden (Gewährleistung) angeblich nicht davon abhängig machen, ob ein Fahrzeug bei einer der eigenen Markenwerkstätten gewartet wurde oder nicht. Wenn der Service bei einer freien Werkstätte gemacht wird und auf einem gleichwertigen Niveau liegt, muss ein Hersteller das akzeptieren. Ich kenne das nur so vom Hörensagen, aber das Thema dürfte auf EU Ebene bereits ausjudiziert sein. Leider habe ich keine Fakten oder Links dazu zur Hand.


    Bei einer freiwilligen (!) Leistung (z.B. Rostschutzgarantie) könnte ich mir durchaus vorstellen, dass sich ein Hersteller querlegt und Ansprüche ablehnt, wenn gewisse Auflagen (z.B. Service beim Markenhändler) vom Kunden nicht erfüllt wurden.

  • Aber kann es eine 12 Jährige Gewährleistung auf Rost überhaupt geben oder meint MINI damit wirklich eine Garantie? Oder ist mit der Gewährleistung bei MINI generell nicht die gesetzliche gemeint und hat somit eigene Regeln?
    Weil ansonsten müsste MINI das ja nicht anführen weil sowieso klar?

  • Ich kenne das Thema Rost nur von der A-Klasse. Da hat Mercedes nach dem ersten Rostbefall schnell gehandelt und nicht erst gewartet, bis es zu einer Durchrostung kommt. Das hat ja auch was mit dem Qualitätsimage eines Herstellers zu tun. Welcher Kunde bzw. dessen Familie, Freunde, Bekannte, Nachbarn und Arbeitskollegen kaufen denn noch so ein Auto, wenn sich das herumspricht, dass ein Auto rostet und der Hersteller nicht kulant ist - trotz großspuriger Versprechen.


    Nachtrag zum Service bei freien Händlern:


    Das ist der Grund, warum man die Serviceintervalanzeige auch ohne Spezialgeräte zurückstellen kann. Die Hersteller mussten das freigeben, damit freie Werkstätten das auch hinbekommen und nicht benachteiligt werden.

  • es müssen nichtmal Originalteile sein für die gesetzliche Gewährleistung. Mini verlangt das laut info von @Chucky101 auf Seite 1 aber schon. Daher denke ich, dass die Gewährleistung bei MINI eigentlich eine Garantie ist.

  • Aber kann es eine 12 Jährige Gewährleistung auf Rost überhaupt geben oder meint MINI damit wirklich eine Garantie? Oder ist mit der Gewährleistung bei MINI generell nicht die gesetzliche gemeint und hat somit eigene Regeln?
    Weil ansonsten müsste MINI das ja nicht anführen weil sowieso klar?


    Ich kann Dir Deine Fragen leider nicht beantworten.


    Schreib doch MINI eine E-Mail und frage nach einer genaueren Erklärung, ob diese Leistung gesetzlich oder freiwillig ist, welche Bedingungen man als Kunde einhalten muss und ob wirklich erst bei kompletter Durchrostung auf Kosten des Herstellers was geschieht.


    Das würde uns nämlich alle interessieren :rolleyes:


    Originalteile:


    Jeder Hersteller übernimmt nur die Garantie/Gewährleistung für seine Produkte und Leistungen, also nur für Originalteile. Wenn die chinesischen Billigfelgen nach dem 1. Schlagloch die Grätsche machen, wird Dir MINI keinen Cent zahlen. Warum auch? In so einem Fall muss man sich an den Hersteller der Felgen wenden, was meiner Meinung nach auch ganz logisch ist.

  • Bei mir ist es so, dass mein Händler einer Nacharbeit bereits zugestimmt hat und auch dazu verpflichtet ist. Sie versuchen aber die Kosten aus München zurück zu bekommen, daher gebe ich mein Auto am Montag zur Erstellung eines Lackgutachtens ab. Was da dann rauskommt ist mir allerdings langsam egal, da ich keine Lust mehr auf hin und her fahren habe. Die können das dann in Gelsenkirchen beheben.


    Heir ein Auszug vom ADAC:
    "Ein Trost für die deutschen Verbraucher: In den ersten beiden Jahren sind sie gleich doppelt abgesichert. Beim Händler, der im Rahmen der Sachmängelhaftung zwei Jahre für Fehler haftet, die bereits bei der Übergabe vorlagen. In den ersten sechs Monaten gibt es laut Gesetzgeber darüber keine Diskussionen. Aber danach liegt die Beweispflicht beim Käufer. Und die Ansprüche bestehen nur gegen den Händler. Macht der Pleite, hat der Verbraucher Pech.


    Dann bleibt aber noch der Hersteller mit seiner Garantie. Nicht inbegriffen sind – wie auch bei der Sachmängelhaftung – Verschleißschäden wie abgenutzte Bremsbeläge. Größter Vorteil: Bei der Garantie spielt es keine Rolle, wann der Mangel auftritt. Er muss behoben werden, europaweit. Vorausgesetzt, das Auto wird ordnungsgemäß gewartet. Egal, ob in einer freien Fach- oder einer Vertragswerkstatt.
    Nach Ablauf der Sachmängelhaftung und Ablauf der Neuwagengarantie endet der Schutz. Vor Reparaturkosten kann sich der Autokäufer dann nur durch den Erwerb einer Anschluss- oder Gebrauchtwagengarantie schützen. Oder er setzt auf die freiwillige Kulanz des Herstellers. Eine Rechnung, die immer seltener aufgeht. "


    Und hier noch mal eine einfache Übersicht:
    http://www.meinauto.de/neuwagen-garantie/

  • Bei mir ist es so, dass mein Händler einer Nacharbeit bereits zugestimmt hat und auch dazu verpflichtet ist.


    Das ist mir nicht ganz klar.
    Gewährleistung gibt ja nicht der Händler sondern der Hersteller oder?
    Zumindest ist es normalerweise so und steht auch auf mini.de und nicht nur auf mini-autohaus.de