Ich habe mal eine blöde Frage bezüglich einer Veränderung am Fahrwerk.
Wenn ich jetzt ein Gewindefahrwerk von KW z.B. einbauen lasse und irgendwann habe ich Probleme, die das Fahrwerk, Antriebswelle betreffen, wird BMW sich nicht kulant zeigen, das ist klar.
Wenn ich zum Beispiel aber ein anderes Problem habe, Motorschaden, Gestriebeschaden etc., könnte BMW auch dann sagen die Gewährleistung ist dahin?
Gewährleistung vs. Garantie: Wird es bei MINI F56 Neuigkeiten geben?
-
-
Oh, ich glaub das gehört hier gar nicht rein
-
Ich habe mal eine blöde Frage bezüglich einer Veränderung am Fahrwerk.
Wenn ich jetzt ein Gewindefahrwerk von KW z.B. einbauen lasse und irgendwann habe ich Probleme, die das Fahrwerk, Antriebswelle betreffen, wird BMW sich nicht kulant zeigen, das ist klar.
Wenn ich zum Beispiel aber ein anderes Problem habe, Motorschaden, Gestriebeschaden etc., könnte BMW auch dann sagen die Gewährleistung ist dahin?Ich wuerde sowieso nur das aendern als der Hersteller oder der Haendler (schriftlich) dafuer gerade steht.
Alles andere koennte der Hersteller schwierigkeiten machen, wie Folgeschaeden. -
@Danis_MINI
Hab es mal hier eingefügt.BMW bzw. MINI wird die Gewährleistung verweigern, wenn zwischen Modifikation und Schaden ein Zusammenhang besteht. Sprich wenn Du das Fahrwerk änderst hat das mit dem Motor ja nix zu tun.
-
Ist keine Garantie sondern gesetzliche Gewährleistungshaftung. Damit gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen. Alles darüber hinaus ist Kulanz. Es sei denn, BMW/Mini verpflichtet sich im Kleingedruckten (aber nur dem was ausdrücklich im Kaufvertrag referenziert wird), wie z.B. Beim Verzicht auf die Beweisumkehr nach einem halben Jahr. Bei der Gewährleistungshaftung ist wesentlich, dass der Mangel schon beiAuslieferung vorhanden war.
-
Auf der anderen Seite kann BMW durch Kleingedrucktes auch NICHT ausshliessen oder eingrenzen.
-
-
"EIN MINI HÄLT SEIN WORT.
Jeder MINI wird nach höchsten Qualitätsmaßstäben gebaut - damit Sie ein ganzes Autoleben lang Spaß an ihm haben....
....
DIE MINI ANSCHLUSSGARANTIE.
Die Sicherheit der gesetzlichen Gewährleistung können Sie auf Wunsch sogar um ein oder zwei Jahre verlängern: durch die MINI Anschlussgarantie. Europaweit gültig deckt sie alle Teile- und Lohnkosten zu 100% ab.Ihr MINI Service Partner verrät Ihnen gern die Details."
Was ich mich hierzu Frage, wenn ich als Hersteller so hinter meinem Produkt stehe, warum wird dem Kunden dann nicht die Möglichkeit gegeben gegen Endgeld immer wieder eine 2 Jahre Anschlussgarantie abzuschließen. Von mir aus bis max. 12 Jahre. Natürlich mit gewissen Voraussetzungen wie TÜV und regelmäßige Inspektion, usw. Theoretisch wäre es doch umsetzbar...?
-
Ich habe mal eine Frage zum Thema liegenbleiben innerhalb der ersten 2 Jahre.
Was passiert, wenn ich mit meinem Auto innerhalb der ersten 2 Jahre aufgrund eines Defektes innerhalb der Garantie liegen bleibe?
Muss ich die Abschleppkosten tragen? Macht Mini das?
Bei BMW war das so, das BMW alles für das, wofür ich nichts kann, BMW übernommen hat, sprich Leihwagen, Abschleppen, ggf. Ersatzteile!Es handelte sich hierbei um die BMW Card.
Brauch ich ggf. eine Mitgliedschaft im ADAC um abgesichert zu sein? Oder ist es die ersten 2 Jahre blödsinnig dort hinein zu gehen?
Gruß
-
MINI bietet kostenlose Schutzbriefleistungen, die lediglich jährlich durch Erneuerung der Registrierung verlängert werden müssen. Gab schon mal einen Thread dazu, hab aber nicht die Zeit zu suchen...
Müsste im Willkommenspaket enthalten sein, das man bekommt.Ich persönlich bin ACE-Mitglied, weil dort mit einem Beitrag alle Fahrzeuge aller im Haushalt lebenden Personen europaweite Schutzbriefleistungen geniessen.