Ragazzon Klappenauspuff

  • Wenn ich nun einen neuen Cooper S bestelle, ist das dann FML-2 oder schon wieder was anderes?
    Dann müsste ja aber auch der Remus erlaubt sein, oder?


    Weil alle im Forum hier immer sagen der wäre auf den Facelifts nicht mehr erlaubt, oder betrifft das nur den JCW?

  • Wenn ich nun einen neuen Cooper S bestelle, ist das dann FML-2 oder schon wieder was anderes?
    Dann müsste ja aber auch der Remus erlaubt sein, oder?


    Weil alle im Forum hier immer sagen der wäre auf den Facelifts nicht mehr erlaubt, oder betrifft das nur den JCW?

    Ja, der Neue ist dann ein FML2.
    Der Alte (UKL-L) darf die Klappensteuerung haben, aber man darf diese öffentlich nicht benutzen. Beim Neuen (FML2) darf die Klappe zwar da sein, muss aber deaktiviert sein (--> Schweißpunkt an der Schraube).


    Übrigens schöne Grüße vom Bodensee (--> FN 8) )

  • Ja, der Neue ist dann ein FML2.Der Alte (UKL-L) darf die Klappensteuerung haben, aber man darf diese öffentlich nicht benutzen. Beim Neuen (FML2) darf die Klappe zwar da sein, muss aber deaktiviert sein (--> Schweißpunkt an der Schraube).


    Übrigens schöne Grüße vom Bodensee (--> FN 8) )

    Ah, steht das auch so im Gutachten drin, dass beim FML-2 der Schweißpunkt vorhanden sein muss? Wenn ja, bringts ja rein gar nichts :D


    Ah cool, in dem Fall deinen Mini beim Rhein oder Auer bestellt? Ich bin leicht nördlich von dir, dafür oft in FN ;)
    Wenn ich meinen im Frühjahr habe, kann man sich ja mal treffen ;) Ich bin nur wahrscheinlich - ohne frech zu sein - vielleicht halb so alt, wenn ich das Durchschnittsalter hier bedenke :D

  • Ich hoffe auch auf nochmalige genauere Erläuterung @OctaneFactory

    Bei der Ragazzon steht in der EG Genehmigung lediglich der F56 Cooper S bzw JCW.
    Aufgeführt sind Vorschalldämpfer und Endschalldämpfer mit Klappe. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Klappe in irgendeiner Form festgesetzt werden muss. (Ganz im Gegensatz zur Remus)


    Man sollte sich trotzdem nicht mit geöffneter Klappe erwischen lassen, denn dann wird definitiv die im Fahrzeigschein eingetragene db-Grenze überschritten.

  • Steht da etwas zu UKL oder FML2?


    Oder zur Bezeichnung b48 oder so?

    Nein, nur MINI F56 2.0 Cooper S bzw. MINI F56 JCW 2.0


    Es ist auch eine Skizze der Rohrführung dabei, aus der hervorgeht, dass die Klappe geschlossen ist. Aber kein Hinweis auf eine Festsetzung der Klappe. (Aber das ist immer so, dass die Klppenanlagen nur im geschlossenen Zustand die Genehmigung erfüllen)

  • Darf Motortalk zitiert werden? Wenn nicht bitte löschen!! So einfach ist das alles nämlich leider nicht. Nur weil irgendwo etwas nicht steht, setzt es nicht die Ordnung außer Kraft! Wenn der Auspuff funktionsfähig und lauter ist als Serienzustand > verkauft der Zubehörhändler etwas gegen den Praragraph 30 StVZO und macht für etwas Werbung außerhalb dieser StVZO!


    Dazu stellt das BMVI im Verkehrsblatt fest, dass jegliche Änderungen an Klappenanlagen dem Paragraphen 30 StVZO widersprechen, wenn sie mehr Lärm mit sich bringen. Egal, ob das innerhalb oder außerhalb der ursprünglich geprüften Fahrzustände passiert. Und das gilt auch dann, wenn das Auto nach alter Norm zugelassen wurde. Ab Werk verbaute, modifizierte Klappensteuerungen oder Soundgeneratoren sind nur noch zulässig, wenn das Auto dadurch nicht lauter wird.

    Für eine Abnahme muss gegebenenfalls die Lautstärke in „allen realen Fahrsituationen“ vor und nach dem Umbau verglichen werden. Ein geänderter Sound ist also weiterhin zulässig – mehr Krach allerdings nicht.


    Verkehrsblatt