Das Teil hat doch eine Eg Genehmigung . Dann muss man doch nichts eintragen oder ?
Ach ja, da haste recht - wenn man jetzt kauft, sollte aus den Unterlagen dann natürlich ersichtlich sein, für welche Fzg.-Typen Gültigkeit besteht und welche Bedingungen erfüllt werden müssen. (Stichwort: Schweißpunkt an der Klappe)
Auf jeden Fall scheinen Vor-Facelift mit FB TÜV-HU derzeit zu bestehen.