TÜV HU & AU: Bestandsschutz für Klappenauspuff?

  • Ich habe ja den Remus V1 mit EG-Genehmigung: in meinem Bordbuch ist da auch meine damalige Werkstattrechnung vom Einbau drin - der ist ja vor der neuen Regelung eingebaut. Kann nicht schaden, einen weiteren Nachweis zu haben.

  • ich würde mich nicht so verrückt machen das ganze thema ist so undurchsichtig
    Keiner kann genau sagen was erlaubt und was verboten ist.
    Wenn es rein um die Klappe geht dürften unzählige autos nicht zugelassen werden
    Auch aktuelle bj 2018 fahrzeuge wie fiesta st z.b
    Den Gesetzgeber ging es dabei eher um die Automatsche Klappensteuerung leerlauf und 50 kmh also der Gesetzliche Messbereich Klappe zu und dazwischen wo man nicht messen darf laut.

  • der jcw klappenauspuff kannst du bedenkenlos fahren es ist ein homologisiertes ogiginal teil.Solange du die klappe geschlossen lässt können die dir gar nichts.

    und wie soll ich das dem Polizisten im Zweifel beweisen?

  • Das kann ich nur bestätigen,ich war einige Zeit in Dortmund auf Montage.Dortmund ist für mich schon eine Großstadt jetzt aber nicht lachen.Meine Stadt hat nur 14000 Einwohner.
    Mein Hotel lag am Stadtring , Abends das Fenster zum schlafen öffnen ging nicht !Warum?Weil die AMG,s ,M3,M5,VW,s usw.von Ampel zur Ampel sprinten mußten.
    Auch ich liebe Autos die sich geil anhören, fahre ja selber so was :thumbsup:
    Aber wenn mir einer die Nachtruhe stört, könnte ich zum Mö..... werden,da verstehe ich keinen Spaß!
    Sollen die Idioten doch wo anders fahren!

  • beweisen musst du gar nichts das ist dass Problem von dem PolizistenSoll er dich doch zum Tüv ziehen hast ja nichts zu verbergen

    Ist das so?


    nach Paragraph 30 StVZ ist die Anlage jetzt illegal, wenn sie mehr Lärm als das Original mit sich bringt. Egal, ob das innerhalb oder außerhalb der ursprünglich geprüften Fahrzustände passiert(Klappe auf also). Und das gilt auch dann, wenn das Auto nach alter Norm zugelassen wurde. Selbst ab Werk verbaute, modifizierte Klappensteuerungen oder Soundgeneratoren sind nur noch zulässig, wenn das Auto dadurch nicht lauter wird. Das würde dann auch die Abe ´s betreffen„


    Jeder kann das ja so interpretieren wie es ihm gefällt, wie das ja auch hier im Vorfeld geschieht, aber das Gesetz scheint hier, afaik, bereits seit 2016 eindeutig.

    immer ausreichend Strasse am Ende der Kurve! 8)

  • Ich glaub nicht dass den TÜV das überhaupt interessiert.
    Bei meinem R56S mit Works-ESD und HJS-Downpipe der vieeeeeel lauter als Serie war, hat das 0 Probleme gegeben. Ich denke, so lange die Abgaswerte die hinten rauskommen passen, ist der Rest recht egal.


    Und der Polizei hingegen ist die HU egal. Die wissen ja nicht wie der Wagen zum Zeitpunkt der Vorführung aussah bzw. geklungen hat.


  • Und der Polizei hingegen ist die HU egal. Die wissen ja nicht wie der Wagen zum Zeitpunkt der Vorführung aussah bzw. geklungen hat.


    Der springende Punkt!! Wenn man Pech hat und zur falschen Zeit am Ort ist, kann das Ärger bedeuten. Es muss aber nicht!!

  • Echt bitter das wir uns über solchen Unsinn Gedanken machen müssen .... :cursing: Gibt ja wohl genug andere Probleme ..


    Bei mir liegt jetzt auch der erste Tüv für den Johnny mit Remus V2 an . Ich werde meine Fernbedienung in meine Tasche wandern lassen . Dann gibts hoffentlich auch keine Diskussion ...