Achtung, nicht Erstzulassung mit Homologation verwechseln.
Wenn eine Anlage vor Juli/2016 für ein Auto zugelassen wurde (homologiert), dann ist diese für alle Fahrzeuge der Baureihe zulässig, egal wann diese die Erstzulassung haben.
Ändert aber der Hersteller die Typenbezeichnung, wie jetzt bei MINI passiert, muss das Gutachten angepasst werden und damit das Fahrzeug mit dem geänderten Bauteil nochmal vorgestellt werden. Die kann dann dazu führen, dass neue Bestimmungen gelten, weil eben andere Bedingungen gelten.