Preisschutzklausel Auftragsbestätigung

  • Ich bin auch nur drüber gestolpert, weil ich noch mal was an der Konfi geändert habe und dazu eine Auftragsbestätigung bekommen habe, die Unterschrieben werden muss. Dort steht es bei individuellen Vereinbarungen auf einmal drin. Sonst hätte ich davon auch nichts gewußt.


    Meine Vermutung, das Mini wartet bis die Lieferung stattgefunden hat und wenn es dann länger als 4 Monate gedauert hat, noch mal zur Kasse bittet. Die Liefertermine sind ja unverbindlich und vielleicht dauert es bei dem ein oder anderen eben nicht länger als 4 Monate und dann können die den höheren Preis nicht abkassieren.


    Scheint also alles rechtens zu sein, dann glaub ich werde ich morgen von meinem Freundlichen auch keine besseren Nachrichten hören. Schade, das die 14 Tage Widerruf bereits rum sind, sonst würde ich es mir noch mal überlegen. In meinen Augen eine absolute Frechheit von Mini in so geringen Abständen, den Preis 2 mal zu erhöhen.

  • Das steht ja so schon in dem geschlossenen Vertrag.


    FredPitt hat halt den "Fehler" gemacht mit seinen Änderungswünschen einen neuen Vertrag anzufordern...


    Müsste mal nachschauen, aber AFAIR war das bei meinem so das ich bei eine "Preisgarantie" für 4 Monate hatte, aber bei längereer Lieferzeit zurücktreten konnet.


    Cooper hatte da aber auch nur 6 Wochen geplannte Lieferzeit.

  • Zitat von Danny D

    ich verstehe das nicht ich habe doch einen unterschrieben Vertrag geschlossen es können doch die Konditionen nicht einfach nachträglich geändert werden

    Genau; wir haben noch nicht mal Änderungen durchgeführt; die Erhöhung wird nur durchgeführt weil das Auto weit nach der Einführung der Erhöhung geliefert wird.... in meiner Optik Unfair, ich finde das nicht gerade nett gegenüber die Kunden die bereits schon bestellt haben

    Mini Countryman JCW Nanuq White
    Mini JCW Hatch White Silver-Rot LCI

  • In D sieht es vertragsrechtlich folgendermaßen aus:


    Zustande kommen von Verträgen ist die Voraussetzung von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.


    Wie folgt:


    1.Du bist zum Händler gegangen und hast deine Willenserklärung abgegeben, der Händler hat eingewilligt und sich fähig erklärt liefern zu können.


    Er legt dir einen Vertrag mit seinen Bedingungen vor - äußert also seine Willenserklärung.


    Du unterschreibst.


    Es gibt zwei übereinstimmende Willenserklärungen - der Vertrag kommt gültig zustande über eine Sache, deren Beschaffenheit in dem Kauffvertrag fixiert ist.


    2. Du willst die Konfiguration ändern


    Du änderst deine Willenserklärung nachträglich in dem Punkt "Beschaffenheit der Sache" - d.h. rein formell gesehen gibts Du eine neue Willenserklärung ab.


    Der Händler prüft und willigt scheinbar ein - in der Folge legt der Dir einen neuen Vertrag (Vertragsangebot) vor, das Du nun unterschreiben kannst. Dass dieser Vertrag nun andere Bedingungen hat, als der vorige ist formell gesehen völlig i.O., da es eine neues Vertragsangebot über eine Sache anderer Beschaffenheit als in Punkt 1 ist.


    3. Was Du nun tun kannst?


    Streich den Passus, der dir nicht zusaget und schicke den Vertrag unterschrieben an den Händler. In diesem Fall unterbreitest DU dem Händler ein Vertragsangebot, welches er frei in der Annahme ist.


    Nimmt er an, kommt der Vertrag zu den abgeänderten Bedingungen zustande.


    Lehnt er ab kannst Du ihn um ein erneutes Vertragsangebot bitten - natürlich unter Klärung der strittigen Punkte.


    Fazit also in diesem Fall:


    Es existieren zwei Verträge - der alte und der neue - sollten Sie beide jedoch die selbe Vertragsnummer haben, so ist sicherlich ein Passus in den AGB, dass "Änderungen an den Bedingungen dieses Vertrages der Schriftform und dem Einverständnis beider Vertragspartner" bedürfen (next Level AGB Shit halt)...


    Was aber nichts daran ändert, dass es ein völlig neues Vertragsangebot ist.


    Ich würde es wie in 3. beschrieben machen :)


    Ich hoffe ich konnte helfen...

  • Hab mal meinen Vertag rausgekramt:


    Preisänderungen der im Kaufpreis angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert......
    ..... ändert sich der Kaufpreis um mehr als 5% kann der Käufer.....vom Vertrag zurücktreten.


    Wer das so unterschrieben hat und nicht gelesen/verstanden hat ist leider selbst schuld.


    Oder hätte eben nen Lager-JCW kaufen sollen.


  • Exakt.


    Das ist keine Neuerung 03/2017, sondern war schon immer so, siehe diverse PPM-Threads hier im Forum.
    Ist übrigens - aus eigener Erfahrung - bei vielen anderen Herstellern auch so...


    Ein Kumpel "freut" sich gerade über seinen neuen Fiat.
    Ist während der Lieferzeit teurer geworfen und es gibt keine Spiegelheizung mehr.


    Prima. NICHT. Abhilfe? So, wie von @Kronos gesagt und von @Willi Cooper gelebt:
    Lager-Fahrzeug zum Tagespreis kaufen...


    Oder aber Individualvereinbarungen finden, im persönlichen Gespräch.
    Ach, das hatten wir schon ;) Viel Erfolg :thumbup:

  • Ich bin auch nur drüber gestolpert, weil ich noch mal was an der Konfi geändert habe

    Das wird doch nicht nur dich betreffen. Das ist sicher nur Zugall. Wobei du eben aktiv geworden bist und deine Konfiguration geändert hast. Das gesamt Angebot ändert sich dadurch. ich könnte mir vorstellen das wenn du eine Ausstattung erwischst welche Subventioniert wurde kann es sogar direkt zu einer negativen Veränderungen kommen. Ob positive Dinge an Kd weiter gegeben werden weiß ich nicht.


    Frage morgen deinen VK und gugge was resultiert. Ich finde das gleicht sonst eine Vorverurteilung und schadet der Beziehung.

  • Es ist richtig, Preiserhöhungen und Ausstattungsänderung bzw. Wegfall von Austattungsbestandteilen gibt es bei jedem Hersteller. Die 4 Monate Schutz vor Preiserhöhung gibt es bei jedem Hersteller, den dies ist das gesetzliche absolute Minimum. Wenn es diese gesetzliche Regelung nicht gäbe, würde wahrscheinlich jeder Hersteller rücksichtslos zulangen.


    Was ich aber zum ersten mal erlebe ist das nachträglich eine Preisliste noch einmal erhöht wurde und rückwirkend die Preise erhöht wurden. Ich habe schon dutzende Neuwagen von VW, Porsche, BMW, Mercedes o.ä. erworben. Alle hatten Preislisten an die sie sich hielten und ich habe beim Händler gültige Preislisten bekommen. (Mit einer Ausnahme, bei BMW habe ich einmal ein Cabrio bestellt, bei dem während der Lieferzeit ein "Sportpaket" in der Preisliste auftauchte. Da schickte mir der Händler eine neue Auftragsbestätigung mit einem 2.000 DM höheren Preis, weil die Einzelkomponenten und das Sportpaket beides aufgeführt waren. Das lies sich aber im persönlichen Gespräch schnell klären, obwohl es zuerst hiess"Das ist gar nicht möglich")


    Bei dem Mini den ich letzte Woche gekauft habe, habe ich


    - Bei einem Händler keine Preisliste bekommen
    - Bei einem anderen Händler bekam ich letzte Woche eine vom Juli 2016 in die Hand gedrückt, eine mindestens 2 Generationen veraltete ohne Hinweis darauf dass die Preise nicht mehr gültig sind.
    -Die schriftlichen Angebote die ich im Verlauf der letzten 2 Wochen erhalten habe, weisen alle Preise November 2016 +200 Euro auf.
    - Das bedeutet es wurde im Verlauf der letzten Tage rückwirkend die Preise noch einmal zum zweiten Mal innerhalb von 2-3 Wochen angehoben.
    - Und auf der offiziellen Homepage ist heute immer noch eine veraltete Preisliste die zu niedrige Grundpreise ausweist.


    Ich finde das alles sehr befremdlich, für mich persönlich ist es allerdings positiv ausgegangen.
    Ich habe am Montag bei einer sehr netten Verkäuferin gekauft. Ich habe einen für mich passenden Nachlass ausgehandelt und als Basis den alten Preis vereinbart.