Hallo zusammen,
ich habe am 9.3 meinen JCW bestellt und den Vertrag/Auftrag vorort unterschrieben. Nun habe ich nachträglich noch mal was an der Konfiguration geändert und heute über diese Änderung eine Auftragsbestätigung von meinem Autohaus erhalten.
Zu meinem verwundert, steht nun zusätzlich zu der Änderung bei individuellen Vereinbarungen der Satz:
Preisschutzklausel: Kaufpreisangleichung wegen Preiserhöhung im April 17 wird vor Auslieferung berechnet.
Das soll ich nun unterschreiben und zurückschicken. Nun hab ich mal gegoogelt und mich schlau gemacht und muss sagen, ist das deren ernst? Die wollen den neuen teureren Preis des JCW ab April mir nachträglich in Rechnung stellen?! Hab ich das so richtig verstanden? In der ersten Auftragsbestätigung die ich unterschrieben habe, stand dies nicht drin!
Gerne höre ich eure Meinung zu der Sache. Was würdet ihr tun?
Viele Grüße!