Preisschutzklausel Auftragsbestätigung

  • Ich hab die Klausel gestrichen und dazu geschrieben, das wie mit dem Verkäufer besprochen, diese Bestellung von der Preiserhöhung nicht betroffen ist und das der ursprüngliche Preis gilt. Mehr kann ich nicht tun. Ich denke dass das ausreichend ist.


    Habs kopiert/abfotografiert und shicke es morgen zurück.

  • Ich hab die Klausel gestrichen und dazu geschrieben, das wie mit dem Verkäufer besprochen, diese Bestellung von der Preiserhöhung nicht betroffen ist und das der ursprüngliche Preis gilt. Mehr kann ich nicht tun. Ich denke dass das ausreichend ist.


    Habs kopiert/abfotografiert und shicke es morgen zurück.

    Willkommen in der Welt des BGB und HGB :)

  • Hatte ich ganz am Anfang schonmal geschrieben - du kannst einen dir vorgelegten Vertrag abändern, unterschrieben zurücksenden und wenn der Vertragspartner unterschreibt ist ein rechtsgültiger, wirksamer Vertrag zustande gekommen. :)


    Mit Vertragspartner ist der Händler gemeint? Schickt er das Dokument den noch einmal zurück also unterschrieben? Nee oder?


    Drücken wir @FredPitt die Daumen wird schon klappen :thumbup:

  • Mit Vertragspartner ist der Händler gemeint? Schickt er das Dokument den noch einmal zurück also unterschrieben? Nee oder?


    Drücken wir @FredPitt die Daumen wird schon klappen :thumbup:

    Vertragspartner ist der, der dir den Vertrag vorlegt und auf dessen Geschäftspapier die Vertragsbedingungen aufgeführt sind.


    Ja, ich denke in deinem Fall ist das der Händler. ;)


    Und ja, eigentlich steht jeder Seite eine gegengezeichnete Ausführung im Original zu. Das ist im Normalfall beim Autokauf per Auftragsbestätigung vernachlässigbar - in deinem Fall aber vllt. ganz nützlich.

  • Der Konfigurator hat übrigens heute wieder die "alten" Preise vom Beginn März! Der JCW F56 kostet wieder 30.100 EUR anstatt 30.700 EUR!
    Vielleicht sind die Preise jetzt immer Tagespreise bei BMW/Mini?


    Gruß
    Lars

  • Vertragspartner ist der, der dir den Vertrag vorlegt und auf dessen Geschäftspapier die Vertragsbedingungen aufgeführt sind.
    Ja, ich denke in deinem Fall ist das der Händler. ;)


    Und ja, eigentlich steht jeder Seite eine gegengezeichnete Ausführung im Original zu. Das ist im Normalfall beim Autokauf per Auftragsbestätigung vernachlässigbar - in deinem Fall aber vllt. ganz nützlich.

    Habs ja auch noch mal schriftlich per E-Mail das der Preis steht. Also mir reicht das, ich denke auch im schlimmsten Fall hätte das Bestand.