MINI Gewährleistung NEWS: 2+1 Jahre - für neue MINI Automobile in Deutschland

  • Kann ich hier eine kurze Frage stellen oder sollte ich einen neuen Thread eröffnen? Es geht um folgendes:


    Wir haben ja seit 30.07.2018 ein Leasingfahrzeug (EZ 03/2017). Uns wurde was davon erzählt, dass wir noch Werksgewährleistung hätten (im Kaufvertrag steht auch: MINI NEXT). Nun sind schon nach 4,5 Monaten und gut 6.300 KM die vorderen Bremsen fällig (Fahrzeug hat insgesamt ca. 23.000 KM).


    Fällt das Thema nun unter die o.a. Werksgewährleistung oder MINI NEXT?
    Besagt MINI NEXT nicht, dass in den ersten 10.000 KM ab Kauf keine Reparaturen fällig werden dürfen?


    Der Händler, bei dem wir das Auto geleast haben, meinte dazu, dass es nur 6.000 KM wären und sie kulanterweise jetzt die vorderen Bremsbeläge zahlen würden (da Kulanz gebe es auch keinen Ersatzwagen??). Nun wurde festgestellt, dass aber auch wohl die Scheiben neu müssen und da wird sich quer gestellt. Ich werde nochmal mit ihm sprechen, ber ich hätte gern handfeste Argumente.

  • Das wird der Grund sein, warum es angeblich nur Kulanz ist. Wobei in dem verlinkten Qualitätsbrief ja nur was von Sachmangel steht und keine Ausschlüsse. Dazu braucht man eventuell noch die Bedingungen?!

  • Ich fürchte, bei der Bremse fällst Du sowohl
    bei Gewährleistung als auch MINI-Next-
    Absicherung hinten runter...


    Kulanz ist da (meiner bescheidenen Erfahrung
    nach) definitiv möglich, auch bei Verschleiß.
    Habe zumindest bei BMW mal nach 4 Jahren
    die Bremse komplett bezahlt bekommen.

  • Das wird der Grund sein, warum es angeblich nur Kulanz ist. Wobei in dem verlinkten Qualitätsbrief ja nur was von Sachmangel steht und keine Ausschlüsse. Dazu braucht man eventuell noch die Bedingungen?!


    Interessant im "Qualitätsbrief" ist diese Passage:


    >>1. Der Qualitätszeitraum beträgt 36 Monate und beginnt mit der erstmaligen
    Auslieferung oder der Erstzulassung des Fahrzeugs, wobei der jeweils
    frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.
    2. Innerhalb des Qualitätszeitraums gilt für Ansprüche des Käufers auf Mängel-
    beseitigung eine vollständige Beweislastumkehr zu seinen Gunsten....<<

  • Gut, dann versuche ich es, dass sie mir auch noch die Scheiben bezahlen

    ... einfach miteinander reden, ggf. auch die schadhaften Teile gemeinsam begutachten.
    In der Regel löst / klärt man die Dinge auf diesem Wege pragmatisch.


    Aus der Ferne kaum zu beurteilen.
    Beweislastumkehr ist gut, führt allerdings auch nicht ausnahmslos zum Ziel ;)


    Weiß das, da ich vor vielen Jahren mal erfolglos gegen einen Händler geklagt habe.
    Mit verbindlichen, persönlichen Gesprächen bin ich seitdem besser gefahren :0054:


    Gutes Gelingen!

  • Bremsscheiben nach 23.000 km. :whistling: Na da ist ja jemand sehr sportlich unterwegs gewesen. Wo und unter welchen Voraussetzungen hab Ihr den MINI gekauft ( geleast).


    So wie sich das jetzt liest, Jahreswagen von XY. Im Zuge von MINI Next ( Neuwagenanschluss Garantie ) sollte der MINI Service technisch sauber sein. keine fälligen Service in einem bestimmten Km Fenster oder Zeitrahmen.


    Nun ist es aber auch so, wenn alles in diesem Rahmen gemacht worden ist und man dann den MINI fährt. kann es natürlich passieren das die Bremsbeläge irgendwann ( dumm wenn früher) fällig werden, da wäre es dann schon sehr "kulant" die dann doch zumachen, weil eben Verschleißteil.

    MINI Cooper R50 05-07,MINI ONE R56 07-08, MINI Cooper S R56 08-15, MINI JCW R56 15-19, JCW R57 19-...

  • Ich danke euch für eure Ausführungen. Ich geh mal auf die einzelnen Punkte ein:


    1. Beweislastumkehr: Genau den Passus hatte ich auch im Auge. Wie gesagt, da steht ja nur Sachmangel, von daher hatte ich Hoffnung.


    2. Das Auto war vorher ein Mietwagen, was den Händler hier vor Ort veranlasst hat zu sagen, dass der Verschleiß daher vollkommen normal sei. Die Autos würden halt zum Heizen geholt werden. Wir haben ihn mit ca. 16.700 KM übernommen und nun eben bis knapp über 23.000 KM gefahren. Wir sind gesittet damit umgegangen - das habe ich im X3-Thread von Xanthin auch heute morgen beschrieben.


    3. Geleast haben wir ihn in Hamburg bei einem BMW-Händler.


    4. Es wurde vor der Abholung noch ein Service gemacht - also sollte das wie Du @Boonzay schreibst, doch passen. Es sollten keine Reparaturen innerhalb von bestimmten KM auftauchen. Wieviele KM sind das denn? Laut Homepage von BMW sind es 6 Monate oder 10.000 KM. Gilt das nicht auch für Bremsen?


    5. Bezüglich Bremsscheiben: Der Händler hier vor Ort hat sich das angesehen und gesagt, die Beläge hätten noch ca. 4 mm Restprofil. Die Scheiben müssten aber so oder so mitgemacht werden (die würden vorher gemessen werden), was ich auch nicht glauben kann.

  • ...
    Es sollten keine Reparaturen innerhalb von bestimmten KM auftauchen. Wieviele KM sind das denn? Laut Homepage von BMW sind es 6 Monate oder 10.000 KM. Gilt das nicht auch für Bremsen?
    ...

    Tja, recht verwegen das als "Garantie" zu bezeichnen, siehe die Ausschlüsse in den Next-Garantiebedingungen, seitenlang Ausschlüsse, man hat wohl eher Glück, wenn das tatsächlich mal greift:


    https://www.mini.de/content/da…%20Heft_Stand_01-2017.pdf


    >>
    Geltungsbereich der Garantie im Schadensfall.
    ...
    Gegenstand der Garantie ist die Funktionsfähigkeit aller
    mechanischen und elektrischen Teile des Fahrzeuges mit
    nachstehenden Ausschlüssen:
    ...
    • Bremsen und Kupplung: Kupplungsscheibe, -druckplatte,
    Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln, Einstellarbeiten
    der Kupplung und Bremsen.

    ...<<


    20 Tirets mit weiteren zig Unterpunkten Ausnahmen und Ausschlüsse. Das ist weniger Garantie, das ist mehr ein inhaltsleeres Verkaufsinstrument für Gebrauchtwagen.


    Und, bitte ganz genau lesen:


    >>Ein MINI aus dem MINI Gebrauchtwagen NEXT Programm sieht weder aus wie
    ein Gebrauchter, noch fährt er sich so. Schließlich ist er die
    Premiumversion eines Gebrauchten – mit den Voraussetzungen, dass er
    mindestens 6 Monate alt ist oder mindestens 6.000 km Laufleistung hat.
    ...


    6 Monate WARTUNGSFREIHEIT.
    Zum Zeitpunkt der Auslieferung ist Ihr Fahrzeug laut Serviceintervallanzeige für mindestens 6 Monate oder 10.000 km wartungsfrei. <<



    Das ist also auch das Papier nicht wert.


    Was bleibt ist die Sachmängelhaftung des Verkäufers, also des Autohauses.
    Die Garantie greift wahrscheinlch nicht, weil der Vorbesitzer als damaliger Garantienehmer die Bremsen so überbeansprucht hat.


    Beläge und erst recht Scheiben die nach 24.000 km fällig sind, sind kein normaler Verschleiss. Es deutet Alles drauf hin, das die Bremsen während der Mietwagennutzung so abgerockt worden sind. Aus Sicht des Zweitkäufers ist das deshalb ein Sahmangel.


    Während dem ersten halben Jahr wird zugunsten des Käufers vermutet, dass ein Sachmangel vorliegt. Das würde hier am 30.01.2019 ablaufen. Will der Händler das nicht akzeptieren, muss er den Gegenbeweis führen. Kann er das nicht, bzw. bleibt die Ursache offen muss er für den Käufer kostenlos nachbessern.


    Dass man sich darüber vernünftig unterhalten kann, ist aber nicht zu erwarten. Also entweder das Spiel mitspielen. Oder zu ggb. Zeit zum Anwalt und wenn der Chancen sieht das Geld für die Reparatur zurückholen.