Fas ist wine gute Einstellung. Der Verkäufer gar dich mich seiner Aussage, dass es keine festen Intervalle für den Service gibt aber klar belogen. Nach spätestens zwei Jahren muss jeder MINI zum Service. Egal ob er in dieser Zeit 30 oder z.B. 15.000 km gefahren worden ist. Ein früherer Service kann vor Ablauf von zwei Jahren fällig werden, wenn es höhere Fahrleistungen oder extreme Einsatzbedingungen gibt.
Servicebedarf MINI F56 F55 F57
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2 Jahre / 30 tsd. km. Alles darüber wäre für mich persönlich nicht nach Vorgabe gewartet. Dabei spielt es doch keine Rolle ob der MINI nur mit Standgas in Frauenhand lief oder permanent auf die Mütze bekommen hat. Meine Meinung
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... na ja, der Verkäufer hat zum Teil Recht. Es gibt tatsächlich keine festen Intervalle ... aber er hätte dazu sagen müssen, dass es eine Obergrenze gibt: Max. 2 Jahre oder 30.000km
Das Intervall ist flexibel, weil es berücksichtigt, dass jemand, der nur wenige km pro Jahr fährt, das Intervall bis auf 2 Jahre ausdehnen kann. Und beim anderen Extrem, wenn jemand sehr viele km pro Jahr fährt, dann kann er max. 30.000km bis zum nächsten Ölwechsel fahren.
Flexibilität bedeutet hierbei, dass das Intervall sich (ein Stück weit, sprich in bestimmten Grenzen) an das Fahrprofil anpasst.
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Ich habe den Händler mit dem lückenhaften Scheckheft konfrontiert. Am nächsten Tag kam dann direkt eine Mail von Ihm, die offensichtlich sein Anwalt diktiert hat. Darin erklärt er, dass alle Serviceintervalle gemäß Herstellerangaben eingehalten wurden, und dass ich nur versuchen würde, durch falsche Behauptungen einen finanziellen Vorteil zu erschleichen. Absurderweise bezieht er sich sogar auf ein Datenblatt von BMW, das mir recht gibt.
Gleichzeitig sagt er aber auch, dass seine Angaben in der Fahrzeugbeschreibung von Mobile.de ohnehin ohne Gewähr sind und somit keine Gültigkeit haben.
Dann gibt er mir eine Frist von drei Tagen, um den Wagen - in Anwesenheit seiner Anwälte und Gutachter - zurückzugeben. Angeblich würde ich dann den Kaufpreis zurückerhalten, mit Abzügen versteht sich. 😉 Und ich denke, genau darum geht es ihm. Er würde so viel vom Kaufpreis abziehen, dass ich das Angebot der Rückabwicklung ausschlagen müsste - und er wäre fein raus, weil er mir ja angeblich entgegen gekommen ist, ich aber die Wiedergutmachung ausgeschlagen habe.
Ich finde, das klingt ungefähr so seriös wie der Vorschlag, sich um Mitternacht unter einer Autobahnbrücke zu treffen, um Koffer mit Bargeld auszutauschen. 🕵️♂️
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Er will den Wagen zurück (für weniger als Du gezahlt hast), um ihn für mehr erneut zu verkaufen. Nett.
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Du musst dir zuerst darüber klar werden, will ich das Auto behalten oder doch lieber abgeben.
Bei "Behalten" kannst du das Angebot ablehnen und dreist behaupten, die Argumente nicht nachvollziehen zu können, da die Datenkage klar für dich spricht und du nach Aussage deines Anwaltes, ein Recht auf Minderung des Kaufpreises hast. Deshalb erwartest du in den nächsten Tagen ein verbindliches Angebot dazu.
Ein kleiner Hinweis, dass du aufgrund deiner Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheust, eine außergerichtliche Einigung trotzdem vorziehst. Zusätzlich würde ich mitteilen MINI direkt mit in den Schriftverkehr einzu binden.
Bei "Abgeben" würde ich denen schriftlich mitteilen, dass du das Angebot schriftlich haben möchtest und es unverbindlich prüfen wirst. Gleichzeitigt silltest du deine Verwunderung über den Sil der Antwort äußern.
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Du musst dir zuerst darüber klar werden, will ich das Auto behalten oder doch lieber abgeben.
Bei "Behalten" kannst du das Angebot ablehnen und dreist behaupten, die Argumente nicht nachvollziehen zu können, da die Datenkage klar für dich spricht und du nach Aussage deines Anwaltes, ein Recht auf Minderung des Kaufpreises hast. Deshalb erwartest du in den nächsten Tagen ein verbindliches Angebot dazu.
Ein kleiner Hinweis, dass du aufgrund deiner Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheust, eine außergerichtliche Einigung trotzdem vorziehst. Zusätzlich würde ich mitteilen MINI direkt mit in den Schriftverkehr einzu binden.
Bei "Abgeben" würde ich denen schriftlich mitteilen, dass du das Angebot schriftlich haben möchtest und es unverbindlich prüfen wirst. Gleichzeitigt silltest du deine Verwunderung über den Sil der Antwort äußern.
Das klingt sehr professionell.
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Ich habe den Händler mit dem lückenhaften Scheckheft konfrontiert. Am nächsten Tag kam dann direkt eine Mail von Ihm, die offensichtlich sein Anwalt diktiert hat.
War deine Anfrage so "heftig" ? Klingt schon wild.
Gleichzeitig sagt er aber auch, dass seine Angaben in der Fahrzeugbeschreibung von Mobile.de ohnehin ohne Gewähr sind und somit keine Gültigkeit haben.
Hat er recht, aber was steht denn im Kaufvertrag? Wurde dort die Eigenschaft scheckheftgepflegt oder ähnliches angegeben?
Absurderweise bezieht er sich sogar auf ein Datenblatt von BMW, das mir recht gibt.
Was denn für ein Datenblatt? Hast du da etwas vorliegen, dass die Services aufführt?
Mir würde es übrigens nicht nur um den Ölwechsel an sich gehen, der technisch gut für den Motor wäre, sondern manchmal gibt es auch Umstände, da entstehen solche Lücken bei den Serviceeinträgen, weil man gar keine Historie haben möchte...
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Mir würde es übrigens nicht nur um den Ölwechsel an sich gehen, der technisch gut für den Motor wäre, sondern manchmal gibt es auch Umstände, da entstehen solche Lücken bei den Serviceeinträgen, weil man gar keine Historie haben möchte...
Das verstehe ich nicht. Welche Situation könnte das denn sein, wo man bewußt keinen Serviceeintrag möchte?
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Darin erklärt er, dass alle Serviceintervalle gemäß Herstellerangaben eingehalten wurden
das Schreiben würde ich mir gut aufbewahren, mit dieser Aussage kannst Du den Händler "festnageln", im weiteren Verlauf oder bei einem evt. Schaden.
Dann gibt er mir eine Frist von drei Tagen, um den Wagen - in Anwesenheit seiner Anwälte und Gutachter - zurückzugeben
das ist ja wohl nur ein Vorschlag, den Du nicht annehmen musst.
Ich würde dem Händler mitteilen, dass dieses Angebot für Dich nicht akzeptabel ist, da es keine Entschädigung darstellt für die Umstände, die Dir verursacht wurden und Du dir "rechtliche Weiterungen" vorbehälst.
Am sinnvollsten fände ich, jetzt den MINI Kundenservice in München einzuschalten:
https://www.mini.de/de_DE/home/footer/kontakt.htmlDie klären das nach meiner Einschätzung recht hilfsbereit und objektiv. Mir ist nicht ganz klar, ob Du bei einem MINI-Vertragshändler oder einem anderen Händler gekauft hast. Im ersten Fall wird sich Dein Händler MINI gegenüber äußern müssen, ansonsten wird Dir der MINI Kundenservice sicher einen guten Rat zur weiteren Vorgehensweise geben können und auch eine Aussage darüber, ob und welche Auswirkungen ein ausgelassener 1. Ölwechsel haben kann.
Trotz allem Ärger - ich würde den MINI behalten und mit einen Anwalt noch warten.Viel Erfolg