Rückruf Auslieferungsstopp F56 Cooper D "macht Krach"

  • Ich bin als Betroffener ja auch nicht begeistert von der ganzen Sache, aber es wird an einer soliden Lösung gearbeitet, die alle Kunden zufrieden stellen wird.


    Mag sein, dass die Autogazetten darüber noch eine Randmeldung bringen, aber sicherlich nicht groß aufgezogen.


    Für Außenstehende hat MINI das bisher sehr professionell gemacht... Die Autos beim Händler sind nicht rausgegangen und werden erst auf Vordermann gebracht. Bis zur Auslieferung kann MINI mit den Autos machen, was sie wollen... OK, die Betroffenen wissen nun darum, es ändert aber an der Rechtslage nichts...


    Besser, als wenn die ersten Diesel schon übergeben gewesen wären und man dann hätte zurückrufen müssen.


    ich persönlich käm nun nicht auf die Idee, an einen Rücktritt vom Kauf zu denken.


    Rein juristisch sehe ich die 6- Wochenfrist, die @Mirabelle gesetzt hat, als fragwürdig an, da wird MINI nicht mit einverstanden sein.


    Da der Wagen noch nicht übergeben worden war und sich zur Zeit im Bereich des voraussichtlichen Liefertermins befindet, der vollkommen unverbindlich ist, kann gar keine Frist gesetzt werden. Es besteht rein rechtlich überhaupt kein Lieferverzug und da der Wagen nicht im Zugriff des Kunden ist, kann auch kein Mangel bei Auslieferung geltend gemacht werden.


    wie @litchblade geschrieben hat, sind bei anderen Herstellern ganz andere Lieferfristen üblich - wie geschrieben Nissan 1 Jahr, für den Skoda Octavia bei entsprechenden Extras schon mal 10 Monate.


    da werden sich sicherlich die Anwälte auseinandersetzen müssen, denn MINI wird kaum sagen, dass sie den nach Kundenwunsch gefertigten Wagen dann halt einfach zurücknehmen...


    Gruß
    Peter

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  • Also ich hätte seinerzeit vom Kauf zurücktreten können, weiß aber nicht mehr wie lange ich da schon gewartet habe und ob ein Teil der Fertigung vielleicht schon angestoßen war. War mir auch egal, da ich den Wagen ja nicht aufgrund der kurzen Lieferzeit bestellt habe, sondern weil ich Bock drauf hatte.

  • Also ich hätte seinerzeit vom Kauf zurücktreten können, weiß aber nicht mehr wie lange ich da schon gewartet habe und ob ein Teil der Fertigung vielleicht schon angestoßen war. War mir auch egal, da ich den Wagen ja nicht aufgrund der kurzen Lieferzeit bestellt habe, sondern weil ich Bock drauf hatte.


    Ist dir der Rücktritt angeboten worden? Dann ist das eine andere Sache, weil Nissan ja die Teile nicht bekommen hat und die Autos ja noch nicht gefertigt worden waren...


    Hier verhält es sich ja anders...

  • Klar, ist mir angeboten worden. Sonst hätte ich das nicht gewusst. Habe mich nie über meine Möglichkeiten schlau gemacht.


    Ein entgegenkommen, wie kostenlose Inspektion wäre für die verlängerte Lieferzeit eine feine Geste fände ich, weil man sich ja doch auf sein neues Auto freut und etwas enttäuscht wird. Aber Anspruch auf irgendetwas hat man glaube ich nicht. Das sag ich nur so aus dem Bauch heraus.

  • Ich bin schon sehr überrascht in welcher Tonlage hier geschrieben wird.


    Jedes Autohaus verfügt über AGB´s die einem mit dem Vertrag auch ausgehändigt werden. Die 6 Wochen Frist habe ich nicht erfunden, man kann diese auch auf diversen Webseiten nachlesen, ob der Liefertermin verbindlich oder unverbindlich ist, ist nicht relevant.
    Meine Meinung ist nach wie vor das der Hersteller sehr schlecht kommuniziert den Betroffenen gegenüber.

  • Hab mal grad irgendwelche AGBs mit der 6 Wochenfrist herausgesucht. Demnach darf man den Verkäufer nach frühestens 6 Wochen nach dem unverbindlichem Liefertermin in Verzug setzen. Dann muss man darlegen, welcher Schaden einem durch die zu späte Lieferung entstanden ist. Und hat Anspruch auf max. 5 % des Verkaufspreises. Die zweite Variante, dass einem durch das nicht vorhandene Auto ein Schaden entsteht können wir sicher ausschließen. (Schadensersatz statt Leistung)


    Gehen wir nun von Variante eins aus. Hier kannst du dir 2 Monate einen Leihwagen nehmen. Ggf. bekommst du auch einen vom Autohaus. Also viel passiert da nicht.

  • ... und diese Dinge würde ich (also ich, meine Meinung, kein Gesetz) JETZT mit meinem Händler klären!


    Ganz pragmatisch:
    Schorsch, was ist, wenn der MINI Mitte Mai nicht fahrbereit sein sollte?
    Da sieht man recht schnell, ob nach einer Lösung gesucht wird...
    Wie auch immer dieses Angebot dann ausschauen wird.


    Es betrifft ja keine 50 Kunden pro Autohaus!


    Gruss Oli


    P.S.: Durfte mal 4Wochen Tiguan fahren, weil unser VW nicht angekommen ist.
    Dann noch 1 Woche Golf Cabrio. Und alle waren glücklich...

  • Ich denke auch, dass das Autohaus ggf. etwas anbieten wird...


    Nach den AGBs kommt man, soweit ich das nachvollziehen kann nicht so leicht aus dem Vertrag raus.



    Lange Rede kurzer Sinn... warten wir mal ab, was da noch so kommt...




    Gruß
    Peter