Hier mal meine Bericht zur Eintragung der Spurplatten von 12mm pro Rad (SCC):
Da ich sowohl die Winter- als auch die Sommerräder eingetragen haben wollte, habe ich schon vorab mit dem Prüfingenieur des TÜV telefoniert.
Er meinte ich solle ein Winterrad zusätzlich noch mitbringen.
Die Eintragung verlief dann problemlos (Testkurvenfahrt, Einfedern, Freigängikeit an den Radhäusern).
Wie man auf den Bildern erkennen kann, wird es beim kompletten Einfedern hinten schon eng.
Habe leider kein Bild gemacht, als der TÜV-Prüfer dann noch in den Kofferraum gesessen ist, da ging das Rad dann nochmal 2cm tiefer in den Kotflügel rein. Ich hätte da dann nicht mehr meine Finger zwischen Reifenflanke und Kotflügel gesteckt wärend des einfederns
Kommentar des Prüfers: wenn hinten noch 2 Leute ins Auto sitzen geht das schon mal so weit runter, und bei 15mm Spurplatten kann es knapp werden.
Vorne sind 12mm gar kein Problem.
In der Änderungsabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO wurden dann Serienfelgen mit Bereifungsgröße eingetragen (siehe Foto).
Bzgl. Nutzung mit schmälerer Rad-Reifen-Kombinationen habe ich nicht nachgefragt, da ich so zufrieden bin.