Spurplatten Spurverbreiterung

  • Soviel schon vorweg, vor meinem ausführlichen Bericht: 15mm an der Hinterachse hätte der TÜV wohl nicht eingetragen, das wird zu knapp, laut Prüfer!

    Er hat allerdings einen JCW. Von der Breite her gar kein Problem. Mit einem gut gelaunten Prüfer wären wahrsch. sogar 20 mm drin. Freigängigkeit innen am Kotflügel muss natürlich gewährleistet sein.
    Testen: Aufbocken, z.B. Ziegelstein vorne rechts, hinten links (= Verschränken) unters Rad, ablassen. Nachsehen, ob der Gummi irgendwas berührt, da etwas nacharbeiten (geht höchstens um wenige mm).

  • Auf jeden Fall brauchst Du ein Dokument, was dies bescheinigt, z.B. bei einer Polizeikontrolle.

    Du hast doch dein Dokument........
    Spurplatten Nr. XXX in Verbindung mit Serienfelge und Bereifung XXX maximale Gesamt Spurweite XXX erlaubt. In Verbindung mit Serienrädern (und nur dafür) steht das dann für bis.


    Ich habe das noch nie anders gehandhabt und kam so auch mit Winterrädern übern TÜV und durch Kontrolle.


    Was will der Prüfer denn für die schmaleren originalen Werks/Winterrädern noch prüfen und bescheinigen.
    Die Platten hat er bereits abgenommen, die Winterräder haben wieder Zulassung ab Werk und die von ihm im Sommer eingetragene maximal zulässige Spurweite wird nicht mehr erreicht......also nur noch zugelassene Teile im zugelassenen Bereich.
    Ist doch nichts anderes als wenn ich ohne Platten im Winter von original 17 Zöller auf die original 15 Zoll Trennscheiben wechsel.
    Eine Veränderung der Spurweite nach unten mit zugelassenen Bauteilen (hier nur Räder) im Bereich des von der maximalen Spurweite definierten Bereiches.


    Die fachgerechte Montage der Platten kann er nicht verlangen zu prüfen. Das liegt im Bereich der Eigenverantwortung, die kann und darf ich zwischenzeitlich so oft montieren und demontieren wie das Rad auch.


    Ich weiß zwar nicht ob ich das jetzt Freitag schaffe, aber der Cooper meiner Holden hat die Platten ja schon, sie müssen aber noch eingetragen werden.
    Ich werde den Prüfer aber noch mal darauf ansprechen.

  • Heute morgen bei TÜV gewesen:
    Eintragung der Spurplatten von SCC mit 12mm pro Rad kein Problem
    UND: @Mr.Salt der TÜV hat mir alle Serienfelgen mit der Bereifung 205/45R17 auf 7x17 mit ET54 eingetragen :thumbsup:
    Somit auch die Winterschluffen :D
    Details und Bilder folgen...

    Cool Wolfgang, ich rüste jetzt auch auf 17 Zoll ET54 Winterfelgen auf.
    Mein Loop Spoke Winter Radsatz ist verkauft :) bin nun am überlegen ob die Tenacle oder Cosmos in 17 Zoll ordern werde.
    Ohne RFT versteht sich ^^

  • @Minivanfan
    wenn Du so eine Abnahme (auf alle Serienräder) bestätigt bekommst, bitte hier für uns reinschreiben, danke


    Was mein Gedankengang konkret ist:
    Wenn man z.B. Serienräder mit 205/40/18 mit Spurplatten gerade so knirsch eingetragen bekommt beim TÜV - ist das noch lange nicht 1:1 übertragbar auf das Winter-Serienrad 205/45/17 = Schleifen, Radabdeckung, usw.


    Übrigens ist so ein 17"-Radsatz auch nicht schmaler als der 18"-Satz, nur völlig andere Größe bei Felge & Reifen.

  • war heute auch bei KÜS um Spurplatten 15 mm pro Rad vorn und hinten(30 mm pro Achse) abnehmen zu lassen.
    Da es ja sehr viele unterschiedliche Meinungen dazu gibt nun meine Version des Prüfingenieurs:
    es darf jedes Originalrad mit entsprechender Bereifung gefahren werden, welches unter der geprüften Bereifung und Felge steht (sprich weniger oder die gleiche Gesamtbreite aufweist, Felgenbreite mit eingerechnet). So wie es unter"Angaben zu den Rad-/Reifenkombinationen" unter entsprechender Distanzringbreite für den entsprechenden Fahrzeugtyp niedergeschrieben ist, hast Du also die größte Kombi abnehmen lassen so wie ich kannste alle anderen auch Fahren, braucht keinen extra Eintrag in den Papieren. Bei meinem Countryman waren die 15 mm schon grenzwertig, meinte augenzwinkernd ;) nach dem Verschränken ich solle wenn zeitlich mal möglich Innen etwas vom Radlauf wegnehmen mit Tremel oder Ähnlichem. Sonst könnte das Rad bei voller Beladung und ungünstiger Belastung Hinten schon mal Anstehen.
    Kosten 31,00 EUR.


    Gutachten.JPG2015-07-09 002_kopie.jpg

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  • Nimm was leichteres und billigeres (von mir) ;)

    Hi Andreas, was hättest du da im Peto?
    Ich möchte was mit ET 54 da ich mir dann die Eintragung der Winterfelgen(mit meinen 12mm Spurverbreiterungen) beim TÜV ersparen möchte.
    Was mit Schwarz würde mir gefallen ;)


    Grüße Roland

  • Da kann man wieder die Willkür der Prüfingenieure sehen obwohl ja alle relevanten Vorschriften im Gutachten ersichtlich und genau beschrieben sind, beim Ersten bekommt man ohne Änderungen keine Abnahme, fährt dann zum Nächsten um ohne Beanstandung seine Abnahmebestätigung mitzunehmen. ?(
    Bei einem Verschränkungstest wird oft nur gemutmaßt was passieren könnte, z.B. mit voller Beladung und aller erlaubter Insassen bei maximaler Achsverschränkung der Vorder und Hinterachse welche man wahrscheinlich sowieso nie erreicht wenn man nicht in extremen Gelände unterwegs ist. Geprüft wird das mit dem zulässigen Gesamtgewicht praktisch also nicht. Könnte die Kritik meines Prüfers eigentlich nicht nachvollziehen da war in meinen Augen noch jede Menge Platz, wollte aber auch nicht nervend nachfragen und meine Abnahme gefährden :saint: Der Überstand aus dem Radhaus, meine größte Befürchtung, wurde z.B. gar nicht geprüft (30/50 Grad Regel).

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