Spurplatten Spurverbreiterung

  • Heute morgen bei TÜV gewesen:
    Eintragung der Spurplatten von SCC mit 12mm pro Rad kein Problem
    UND: @Mr.Salt der TÜV hat mir alle Serienfelgen mit der Bereifung 205/45R17 auf 7x17 mit ET54 eingetragen :thumbsup:
    Somit auch die Winterschluffen :D
    Details und Bilder folgen...

  • Mal eine Verständnisfrage für meine noch folgende Eintragung.
    Wenn TÜV oder Dekra jetzt die Platten für alle Serienfelgen mit der Bereifung 205/45R17 auf 7x17 mit ET54 einträgt sind doch die kleineren und schmaleren Serien Räder mit inbegriffen oder?
    Das gilt doch dann bis............analog abwätskompatibel.

  • Wäre toll & mir neu.


    Ich musste damals auch bei den kleineren Dimensionen meiner Winterräder nochmals zur Abnahme der Platten.


    Jede Kombination muss separat geprüft werden.

  • Wäre toll & mir neu.


    Ich musste damals auch bei den kleineren Dimensionen meiner Winterräder nochmals zur Abnahme der Platten.


    Jede Kombination muss separat geprüft werden.

    Kenne ich so nicht, ist ja auch irgendwie unlogisch.


    Alle für ein Modell möglichen Serienräder sind ja automatisch abgenommen.
    Mit Platten wandert das Rad ja ausschließlich nach außen und die Freigängigkeit sowie Radabdeckung wird geprüft.
    Mit schmaleren und kleineren Serien Rad/Reifenkombination mit gleicher oder noch größerer ET muss das dann ebenfalls passen, oder der Prüfer hat bereits bei den breiteren gepennt.


    Meiner Meinung absurde Geldschneiderei.
    Der GAU und absoluter Blödsinn wäre, wenn die kleinere Kombi plötzlich nicht eingetragen wird.

  • @Minivanfan


    dazu zitiere ich mich mal selbst:



  • Wenn man nachträglich Spurplatten montiert, welche mit TÜV-Gutachten geliefert werden, musst Du die gefahrene Rad/Reifen-Kombi dem TÜV vorführen. Dies wird durch eine Eintragung/Bericht dokumentiert.


    Logisch, dass das für jeden abweichenden Radsatz erneut gilt. :D


    Woher kennst Du das anders?

  • aber stopp: bei mir waren es damals KEINE Serienfelgen.

    Das ist was anderes, da gibt es unendlich viele Kombinationsmöglichkeiten und da lässt sich kein Prüfer ungesehen drauf ein.


    Bei eh vom Werk zulässigen Serien Rädern gilt meines Wissens aber die abwärts Kompatibilität.
    Platten in Verbindung mit der eingetragenen Serien Kombi auch zulässig mit kleineren und schmaleren Serien/Werks Rädern.
    Natürlich immer in Verbindung mit den gleichen Auflagen wie keine Schneeketten etc.
    Meiner Meinung hat das noch nicht mal was mit der Formulierung zu tun.


    Du musst ja auch nicht wieder zum TÜV wenn du irgendwann keinen Bock mehr hast und die Platten demontierst (noch schmaler).