Hallo zusammen,
hat jemand schon mal einen Verwahrungsvertrag vor Abholung bekommen? Ich sehe ein, dass man schriftlich festhalten muss, wenn sich zwischen Planung und Auslieferung
zum Quartalsende was überschneidet. Mich stört jedoch der enthaltene Satz darin:
"Mit der Unterzeichnung dieses Schreibens durch Sie, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung des PKWs auf Sie über."
Ich deute dies so, wenn der Händler/Kunden/das Autohaus an dem stehenden Wagen Kratzer, Dellen o.ä. verursachen, ist dass dann mein Verschulden