Kannst du eine Seitenansicht Posten, wirkt igendwie wie 17"...
Mit entsprechend Tiefgang ist die Kombination meiner Erfahrung nach nicht fahrbar und auch nicht zulässig.
Du überschreitest durch diese Kombination die Toleranzen was den Abrollumfang angeht deutlich. Somit müsstest du den Tacho zumindest angleichen lassen.
Die Tachoangleichung wird doch nur fällig, sofern die die tatsächliche Geschwindigkeit die angezeigte Geschwindigkeit messbar überschreitet. Bei einer 215er Reifenbreite macht der Sprung von 35er auf 40er Querschnitt 3,5% Geschwindigkeitsanstieg aus bei gleichbleibender Getriebe-Ausgangs-Drehzahl. Sofern die Tachoabweichung im Ausgangszustand also größer als 3,5% ist, muss nix verändert werden, oder?