§437 BGB
Ein Käufer kann im Falle eines Mangels des Objektes (hier der MINI) Nacherfüllung verlangen, den Rücktritt vom Vertrag erklären oder Minderung / Schadensersatz geltend machen.
§434 I BGB:
Die sog. Wandlung gibt es nicht (mehr). Voraussetzung für die Rückabwicklung:
Bei Übergabe des Fahrzeugs muss ein erheblicher Mangel vorgelegen haben.
Dabei sind Gewährleistung/Garantie bis zur Beweislast/-Umkehr ebenfalls relevant.
--> Bleibt die 3. Nachbesserung erfolglos, kommt der Rücktritt/-abwicklung in Frage!
(Ohne Gewähr)
Bitte mal "Rückabwicklung Kaufvertrag" googlen und bei ernsthaftem Interesse den Anwalt des Vertrauens aufsuchen.
Das kann eine schwierige Angelegenheit werden...
Interessant nachzulesen:
http://www.sueddeutsche.de/aut…vertrag-zurueck-1.2174180