Polizeikontrolle wegen Nebelscheinwerfer?!

  • Und noch ein Hinweis: wenn man die Nebelleuchten an hat, darf man max. 50km/h fahren.... Wissen leider die wenigsten, neben dem Umstand, wie man die Lampen verwendet bzw. wann man sie verwenden darf:


    Gemäß § 17 (3) der deutschen Straßenverkehrsordnung(StVO): Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    In § 3 StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), darf die Geschwindigkeit maximal 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.


    Die "Strafen" für die falsche Benutzung der Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte betragen zwischen 20€ und 35€, je nachdem ob nur abstrakt gefährdet wurde oder obs zum Unfall kam. Strafen kann man das aber auch nicht nennen...

  • Die Nebelscheinwerfer vorne sind nicht die Nebelschlussleuchte hinten! ;)
    Deine Paragraphen gelten alle nur für die Nebelschlussleuchte hinten.


    Mit den Nebelscheinwerfern vorne darf man sehr wohl schneller als 50 fahren.
    Darum kann man vorne und hinten auch getrennt anschalten.

    mir ist das gerade selbst aufgefallen - hab das schon geändert. Und das mit 50km/h bei Nebel und Nebelschlussleuchte ist auch klar. Wird leider trotzdem nicht beachtet.

  • Ich hoffe, ich darf das Ganze nochmal aufgreifen und als Mini-Neuling blöd fragen: Der „Nebelscheinwerfer“ (also die kleinen runden Scheinwerfer unterhalb des großen Scheinwerferauges) unterteilt sich in die eigentliche Nebelleuchte und das sogenannte Positionslicht und letzteres ist immer auch an, wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist? (Fahre einen Clubman EZ 2017 mit LED-Scheinwerfern und LED-Nebelscheinwerfern, Lichteinstellung auf „0“.)


    Ich hab‘ mich bei meiner ersten Nachtfahrt gestern mit gefühlt kompletter Festtagsbeleuchtung nämlich auch irgendwann gefragt, wann mich die Polizei denn wohl anhält und höflich verlangt, dass ich die olle Nebelleuchte doch mal bitte ausschalten soll... 8|

  • Japp richtig, der obere Teil ist das Positionslicht und der untere Teil für die Nebler.


    Zwecks Polizei brauchste Dir keine Gedanken machen, die sind inzwischen gut informiert, ist ja so schon seit 2014 und wenn doch nicht, wird es ein lustiges Gespräch. ;)

  • dass ich die olle Nebelleuchte doch mal bitte ausschalten soll...

    Sollte Dich die Rennleitung anhalten, dann mach die Nebler einfach an ... Ende Diskussion.

    PV 1: 36 * SW 165 C, 2 SMA SunnyBoy 2500 seit 2004 | PV 2: 98 * SW 155 Compact Mono black, 1 SMA Sunny Tripower 10000 TL seit 2012 | Heizung: Ochsner GMLW 14 plus
    Beste Grüße vom Feger Michi - unser F54 S ist unser letzter Verbrenner Neukauf gewesen | Aktuell: Skoda Enyaq iV 80 und mein flat-six Cabrio aus Zuffenhausen