Ja, da kann man echt froh sein, dass niemand schwer verletzt wurde!
In Deutschland sieht die Rechtsprechung einen Integritätszuschlag von 30% auf den Wiederbeschaffungswert vor (nicht den -aufwand), alles darüber ist zwingend ein Totalschaden. Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass man das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiterfährt. Ob man einen solchen Unfallwagen weiterfahren will, muss man natürlich selbst entscheiden.