Nein, es wurde gar kein Übergabeprotokoll angefertigt, mit der Ausrede, der "zuständige Sachbearbeiter" sei nicht im Haus. Die Kundin hat sich auf die Aussage des Verkäufers verlassen, dass "alles in Ordnung" sei. Als sich die Dame über die Rechnung beschwerte, hieß es lapidar: "Die Beschädigungen waren doch offensichtlich." Aus "Kulanz" (weil die Kundin einen neuen Benz mit 1000EUR Leasingrate mitnahm) wurde die Endabrechnung auf 50% gekürzt.
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Kein Übergabeprotokoll?! Sehr ominöse Geschäfte bei der Firma mit dem Stern... Das läuft bei BMW ganz anders, habe die letzten 3 Monate zahlreiche Rückgabeprotokolle und Akten mit Leasingrückläufern gesehen und bearbeitet.
Das Fahrzeug wird vom TÜV bewertet und die Minderwerte ermittelt. Von der Leasinggesellschaft folgt auf Basis des ausgefüllten RNPs sowie des TÜV Gutachtens die Abrechnung.
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Dürfte beim F5x eher bei 55% +/- 2% liegen.
Meine Glaskugel sagt, es liegt etwas darunter
Der kalkulatorische Restwert bezieht sich auf die UVP!
Die Leasingrate dagegen auf den rabattierten Preis.Yep, aber rund 50% bleiben rund 50%, kommt ja auch noch auf die Leasingkonditionen an.
Und somit coverst Du bei Leasing die Periode mit dem größten Wertverlust. Und dann gibt's nicht mal 3 Jahre Garantie für umme. -
... Es gibt gar keine Garantie, null
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*Klugscheißmodus on*
Sachmangelhaftung!
*Klugscheißmodus off*
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*Klugscheißmodus on*
Sachmangelhaftung!
*Klugscheißmodus off*
Für den nächsten Klugsch.-Level musst aber noch üben..
1) Wiki beschreibt es so:
"Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 99/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware."2) RICHTLINIE 1999/44/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 25. Mai 1999
zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter:
"Der Verkäufer muß dem Verbraucher gegenüber unmittelbar für die Vertragsmäßigkeit der Güter haften. "http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:31999L0044&from=DE
3) ...und Sachmangelhaftung schreibt man mit "ä".
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@Willi Cooper ich hab das Thema grad in der Schule durchgekaut, das passt schon so
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Vielleicht eine Antwort zu euren Fragen :
Autohersteller überschwemmen Markt mit Eigenzulassungen.
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@Willi Cooper ; Mirko , mein Cooper steht noch immer im Saarland.
Preis wurde mal von 17990 >> 16993 € runtergeschraubt... -
@Willi Cooper ; Mirko , mein Cooper steht noch immer im Saarland.
Preis wurde mal von 17990 >> 16993 € runtergeschraubt...Interessant! Ich behalte meinen jetzt sowieso. 5 Jahres/200.000 km Garantie abgeschlossen. Vielleicht schliess ich noch die 5 Jahres/100.000 km Wartung ab. Spart 635 EUR ohne Bremsen und 1.482 EUR mit Bremsen.
Und dann wird gefahren, gefahren, gefahren anstatt das Geld in Autowechsel zu stecken!