Serienstandsverbesserung Lagerschale Kurbelwelle

  • Das stimmt schon, aber nachdem die Käufer bei einem ATM zurückhaltender sind, wird man beim Preis wohl Federn lassen müssen. Obwohl man hierfür (im Gegensatz zum Unfall) nichts kann.


    Deshalb sollte hier BMW für die Wertminderung in die Pflicht genommen werden

  • Ok, wenn es um eine schriftliche Bestätigung geht, dann klar. Aus dem Dialog heraus hätte ich es aber auch so wie der Verkäufer gemacht, dass man einfach kurz telefoniert.
    Ich denke nicht, dass der Verkäufer das Thema so ernst sieht. Telefonieren und sagen, er soll was schriftliches senden.

    Es ist ja sogar an den Serviceleiter gegangen, er sollte es ernst nehmen wie ich finde.

    Gibts hier im Forum keinen "Rechtsverdreher" ;) , der uns sagen kann, ob eine schriftliche Auskunft auf Anforderung rechtens ist

    Ob rechtens oder nicht wäre mir egal :P .


    Mir geht es mehr um das Prinzip. Da in meiner Niederlassung ja am Anfang niemand was von dem Probleme wusste/wissen wollte und ich dann durch das Forum mal weiter erklärt habe, dass es ja einige gibt usw. wurde das Problem auch ernst genommen. Das Resultat kennt ihr || . Der ganze Ablauf war dann sehr unschön, da es immer so erzählt wurde das man FROH sein kann (und genau das waren die Worte), dass man einen neuen Motor bekommt und in der Zeit ja auch einen Leihwagen hat um mobil zu bleiben. Ich erklärte darauf hin, dass ich es als selbstverständlich sehe nach eine Laufleistung von 17.000km. Als Antwort gab es dann, ja wie auch immer wo ist denn da der unterschied bekommst ja schließlich nen neuen Motor.


    Ich bin der Meinung und das habe ich dem Verkäufer auch gesagt, der Ton macht die Musik und es geht mit nicht darum das Menschen/Hersteller Fehler machen, sondern wie damit umgegangen wird. Ich habe mich in dieser Situation als Kunde nicht wohlgefühlt. Ich verstehe das man das als externer sicher anders bewerten wird/kann.


    Aber egal darum soll es hier nicht gehen....


    Ich wollte generell nur für das Forum herausfinden, was verbaut wird. Mir könnte es persönlich fast egal sein, da es ein Leasing Fahrzeug ist.


    Sorry, falls das am Thema vorbei ging. :thumbup:

  • Da kann ich dir nur zustimmen. Ich bin in einem BMW/MINI Autohaus. Und ich habe auch das Gefühl, dass deren eigentlicher Kunde erst bei 50000 Euro los geht. Darunter ist halt Beiwerk

  • Ich bin der Meinung und das habe ich dem Verkäufer


    Der Verkäufer ist in dieser Situation leider nicht Dein erster Ansprechpartner :(
    Im Zweifel weiß er es nicht besser ;( Er soll verkaufen, nicht Detailauskünfte Technikmaßnahme geben.


    Sorry, falls das am Thema vorbei ging.


    Ach was, dafür ist das Forum doch da. Wir sind nun mal Menschen ;)
    Man sieht aber schön, wie unterschiedlich die Sichtweisen sind :)


    Mir könnte es persönlich fast egal sein, da es ein Leasing Fahrzeug ist.


    Streiche das fast! Du bist nicht Eigentümer des Objektes :saint:
    Du zahlst für die Nutzung. Ist diese nicht bei 100%, könnte man über eine Reduzierung der Miete sprechen.

  • Hier mal meine Erfahrungen, wo ich mit BMW/Mini im Bezug auf die Lagerschalenaktion gemacht habe.

    • 17.02. Benachrichtigung vom Vorbesitzer, dass mein Fahrzeug betroffen ist (wurde 06.15. privat gekauft)
    • 19.02. Termin beim nächstgelegenen AH. Sachlage war bekannt, mann würde sich bei mir wieder melden
    • 04.03. Nachgefragt wie der Stand der Dinge ist. Der Servicemitarbeiter reagierte sehr überrascht, dass man sich bei mir noch nicht gemeldet hätte und er das jetzt klären würde.
    • 11.03. 4 Besuch im AH. Dem Servicemitarbeiter wurde es jetzt sehr peinlich. Termin für den Tausch der Lagerschalen wurde dann von ihm auf den 16.03. festgelegt


    • 16.03. Anruf vom AH, Termin kann nicht eingehalten werden weil (wenn überrascht es) keine Teile lieferbar sind

    Jetzt zu meinem Problem.
    Mein MCS ist Bj 03/14, die Werksgarantie läuft diesen Monat aus. Wenn das AH die Teile am 19.02. bestellt hätte, denke ich das der Tausch in der Garantiezeit hätte stattfinden können. Die Teile wurden aber vermutlich erst am 11.03. bestellt.
    Kann mir jetzt jemand erklären, ob sich die Situation mit dem Ablauf der Werksgarantie ändert (Tauschmotor/überholter Motor) ?
    Auch bräuchte ich von euch einen Tip/Informationen wie ich jetzt weiter vorgehen soll !!


    Grüsse Smirre

  • Das sind alle die nicht gleich "Bar" bezahlt haben. :D:thumbsup::P:whistling:


    Gehört hier zwar in der Detailtiefe nicht her, aber...


    Grundlegender Unterschied:
    Bei Finanzierung und Leasing eines Autos besteht der Unterschied darin,
    dass beim Leasing die Raten/Miete lediglich für die Nutzung des Fahrzeugs
    auf Zeit bezahlt werden, während das Auto beim Finanzieren und nach
    Abzahlung des Kredits ins Eigentum des Besitzers übergeht.


    Bei Privatleasing und Kaufoption sieht das etwas anders aus,
    aber auch hier hast Du die Wahl abstellen oder zum Preis von X kaufen.


    Die Finanzierung dient dem Eigentumserwerb. Leasing der Miete :)

    Kann mir jetzt jemand erklären, ob sich die Situation mit dem Ablauf der Werksgarantie ändert (Tauschmotor/überholter Motor) ?
    Auch bräuchte ich von euch einen Tip/Informationen wie ich jetzt weiter vorgehen soll !!


    Das Schreiben vom Vorbesitzer aushändigen lassen! Bewusst werden: Keine Garantie, sondern Gewährleistung.
    Wenn nicht schon geschehen, Gewährleistungsauftrag noch in 03/2016 schreiben lassen.


    Auch hier nicht auf Auskünfte durch das Forum (uns) verlassen, sondern verbindlich vor Ort klären.
    Toitoitoi!

  • Der wesentlich gesetzliche Background sehe ich im BGB § 437-439, da es sich nicht um eine Garantieleistung handelt.
    § 438 definiert die Verjährung (in diesem Fall 2 Jahre).


    http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html



    Noch ein wichtiger Hinweis:
    Wir machen hier im Forum keine Rechtsberatung, sondern sammeln lediglich Infos, Meinungen etc.
    Jeder versuht hier etwas zur Hilfestellung beizutragen, es wird aber keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der geposteten Beiträge übernommen.

  • Das Schreiben vom Vorbesitzer aushändigen lassen! Bewusst werden: Keine Garantie, sondern Gewährleistung.
    Wenn nicht schon geschehen, Gewährleistungsauftrag noch in 03/2016 schreiben lassen.


    Auch hier nicht auf Auskünfte durch das Forum (uns) verlassen, sondern verbindlich vor Ort klären.
    Toitoitoi!

    Das läuft doch über ne PUMA. Und die greift doch auch, wenn die Gewährleistung abgelaufen ist. Und für den Fall von Späne im Öl solls ja ein anderen Motor geben (atm, neu oder was auch immer) laut der betreffenden PUMA.


    Sobald es für sowas ne PUMA gibt, fallen doch keine Kosten - auch außerhalb der Gewährleistung - für den Kunden an - oder weiß ich da was nicht?