Grundsätzlich läuft der Anspruch über die Mobilitätsgarantie.
Hab jetzt nicht genau die Bedingungen im Kopf, hängt aber sehr sicher mit der Reparaturdauer zusammen.
Was ich nicht nachvollziehen kann, sind sie oben genannten Einschätzungen zur Reparaturdauer - es sei denn hier soll nur überprüft werden und dann eine Folgetermin für den Tausch der Lagerschalen bzw. dem Motortausch zu machen.
Nichtsdestotrotz wäre hier allein schon aus Kulanz das kostenlose Angebot eines Leihwagens angebracht. In der NL München ist mir immer ein solcher zur Verfügung gestellt worden, auch wenn die effektive Reparaturdauer nur im Stundenbereich lag.