Begrenzungsleuchten - Was ist erlaubt und wird angeboten?

  • Was genau erlaubt ist, kann ich nicht sagen. Aber mein F56 JCW ist mittlerweile der dritte Mini bei uns, der die originalen USA Seitenbegrenzungsleuchten hat. Jedesmal wurden die Radläufe in der Mini Niederlassung gewechselt und an die Elektrik angeschlossen.
    Der Erste musste letzten Sommer auch zum ersten Mal über den TÜV. Gab keine Probleme.

  • Nur weil der TÜV-Prüfer das seitliche rote Licht nicht bemängelt hat, heißt das nicht, dass das auch tatsächlich erlaubt ist.


    Die Verkehrssicherheit bei Dunkelheit oder schlechter Sicht beruht im Wesentlichen darauf, dass jeder Verkehrsteilnehmer ganz eindeutig beurteilen kann, wofür ein rotes (Fahrzeugrückseite und Bremslicht hinten), weißes (Fahrzeugvorderseite) oder gelbes (Fahrzeugseiten) Licht steht. Deshalb schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO) ein einheitliches Signalbild vor. Dieses dient als Grundlage für jede Form der Fahrzeugbeleuchtung.

  • §51a StVZO


    (6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m – ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, landoder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, – müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlussleuchte, Umrissleuchte, Nebelschlussleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.



    Danach dürften meine Seitenmarkierungsleuchten in rot nicht erlaubt sein.
    Ist mir aber mal gerade richtig egal. Hier fahren so viele Ami Autos aus KL rum, da falle ich nicht auf :)