MINI Cooper F55 F56 hintere Scheiben tönen - Folie Plexiglasscheibe und andere Lösungen.

  • Hallo,
    ich habe das hier in diesen Thread kopiert.....da es hier "hilfreicher" ist.


    Es ist Folie von BRUXSAFOL Folien GmbH
    Typ: NR Nero h.c.
    Prüfzeichen: D5627
    Färbung der Folie: grau in den Varianten NR Nero 5 h.c bis 45 h.c.



    ....das habe ich eben der ABE entnommen......
    Tönungsgrad ist 18% Lichtdurchlässigkeit von außen nach innen.
    Also nicht die ganz Dunkele (5% Lichtdurchlässigkeit)......das sieht nach meiner Meinung "zu prollig" aus.
    Früher hieß die Folie "Alu Dark"....die mein Scheibendoc allerdings nicht mehr verklebt.
    Bevor die Frage kommt: Hab für´n Mini (3 Scheiben) 100,-€ bezahlt......für´n X1 (7 Scheiben) 150,-€
    Ist aber auch schon der 9. Auftrag von mir gewesen
    Gruß Bonko

  • Achso, hier noch meine Scheibentönung. Man muss aber dazu sagen, dass ich schon eine Werkstönung hatte. Deswegen ist es pechschwarz und man sieht keine Ränder.

    Was darf da noch maximal nachgetönt werden wenn bereits ab Werk eine Werkstönung vorhanden ist?


    Gibt es da besondere Richtlinien?
    Würde an meinem Fahrzeug da gerne noch etwas nachdunkeln.

  • Ich weiß nicht wie b das Rechtssicher ist aber http://www.folienshop.cc/shpPfCnt.php?sCI=101



    Die Beschichtung mit Tönungsfolien ist ausschließlich auf den hinteren Seitenscheiben und auf der Heckscheibe erlaubt und nur, sofern ein zweiter Außenspiegel vorhanden ist. Eine Kopie der Allgemeinen Bauartgenehmigung muss im Fahrzeug mitgeführt werden.


    Folgendes ist immer zu beachten:
    Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe(n):

    • Die Folien dürfen nur bis zur Scheibenhalterung aufgebracht werden.
    • Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibeneinfassung oder der Gummidichtung ist unzulässig.
    • Das zugeteilte Prüfzeichen (Druck oder Lasergravur, muß mit der Nummer in der ABG übereinstimmen) muss auf jeder (auch noch so kleinen) Scheibe gut lesbar angebracht sein (bei Versenkbaren, wenn diese geschlossen sind).
    • Die Folie darf nur an den Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind und nur an der Innenseite angebracht werden (i.d.R. alle Scheiben hinter der sog. B-Säule).
    • Der Leuchtbereich der zusätzlichen Bremsleuchte muss freigelassen werden.
    • Das Fahrzeug muss mit einem zweiten Außenspiegel ausgerüstet sein.

    Folien an vorderen Seitenscheibensind meist nicht erlaubt.
    Die meisten Scheiben, eigentlich alle der neueren Fahrzeuge, sind bereits ab Werk mit der fast maximal möglichen Tönung (70% Lichtdurchlass) versehen. Durch das Aufbringen einer Folie wird dieser Wert in den allermeisten Fällen unterschritten.
    Auch eine sog. Sicherheitsfolie hat keine 100% Lichtdurchlass, sondern rund 90%:
    Liegt der Lichtdurchlass einer vorderen Seitenscheibe bei (hellen) 77%, so ergibt ein Abzug von 10% (Tönung der Sicherheitsfolie) weitere 7,7%, was insgesamt dann 69,3% ergibt und im Prinzip die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeuges erlöschen läßt.
    [Blockierte Grafik: http://www.folienshop.cc/u/redroundarrow.gif] Sollte eine lichttechnische Messung (bei einer Einzelabnahme durch ein zugelassenes Prüfinstitut!) jedoch ergeben, dass die maximal zugelassene Tönung eingehalten wird, kann die Folie auch an diesen Scheiben verklebt werden.

  • Hallo zusammen.
    Wir hatten damals in Erkenbrechtsweiler unseren Cooper Tönen lassen.
    Preis: 180 .- Euro und das ganze wurde in 1,5 Std vor Ort erledigt.


    http://www.filius-werbetechnik.de/autoscheiben-t%C3%B6nen/

    Kannst Du dieses Unternehmen weiterempfehlen?


    Ich hab jetzt bei 3 Folieren angefragt und hab Angebote zwischen 220 und 269 € bekommen. Das kommt mir sehr hoch vor, zumal die hinteren 3 Scheiben sehr klein sind. Deswegen bin ich gerade auf der Suche nach günstigen Alternativen.

    Kleines Auto - Dicker Motor - Große Klappe... it WORKS! ^^