JCW Kit Klappenanlage vom Markt genommen!? Alternative? Remus V2?

  • Hi,


    so wie es aussieht hat MINI den JCW Kit mit der Klappenauspuffanlage vom Markt genommen!
    Er ist derzeit nicht mehr im Bestellsystem zu bestellen!


    Dann wird wohl die Remus V2 jetzt einen Run erleben!? :)


    Bei uns im Händlerbereich findet ihr unser Angebot. Auch mit JCW Software und Eintragung! ;)

  • Daumen hoch für die Remus V2 in schweren Tagen.


    Interessant wäre doch, den Grund für den Verkaufsstopp zu erfahren.


    Zu laut? Qualitätsprobleme? Zu hohe Stückzahlen wegen des F56-Forums? ;)

    Kleines Auto - Dicker Motor - Große Klappe... it WORKS! ^^

  • Na wird ab 2016 verboten.. Hab ich iwo hier schonmal mit jmd drüber diskutiert.. Würde mich nicht wundern, wenn die jetzt schon aus dem System genommen wurde.


    Verboten weil zu laut jipp. Sind ab 2016 nicht generell Klappenanlagen als Erstauarüster - AGA's verboten?!

  • Na wird ab 2016 verboten

    Ich hab auch was Ähnliches gehört. Aber es wäre hilfreich, wenn das jemand aus erster Quelle bestätigen könnte.


    Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass Remus eine V2 entwickelt, um sie noch exakt 16 Tage verkaufen zu dürfen. Möglicherweise sind After-Market-Klappen-AGAs ausgeschlossen (sind ja ohnehin nur geschlossen zugelassen).


    Die Autohersteller werden vermutlich auch hier wieder eine Lösung finden, ein Schlupfloch der neuen Vorschrift auszunutzen...

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  • Wenn es wirklich von der EU kommt, dann ist da ein Schlupfloch schon drin. Sinngemäß darf die Anlage nicht nur dazu da sein Krach zu machen.


    Sprich wenn der Hersteller der Klappe einen Nutzen zuschreiben kann, der nicht vorsätzlich in einer höheren Lärmemission begründet liegt, sondern das "nur" Beiwerk ist, müsste eine Zulassung möglich sein.

  • Die aufgeführten Quellen sagen zwar, dass sich die Gesetzeslage ändert, aber ich hab leider nicht gefunden, WIE sie sich ändert. Folgende Fragen stehen aus meiner Sicht an, um Licht ins Dunkel zu bringen:


    • Wird die zulassungsrelevante Geräuschmessung bei der Vorbeifahrt strenger (mehrere Gänge/ Geschwindigkeiten/ Lasten), sodass das Betriebsfenster für offene Klappen zwar enger wird, aber immer noch zulässig ist?
    • Gilt das neue Gesetz nur für NEUfahrzeuge und angebotene AGAs ab Werk?
    • Wie sieht es auch mit Fahrzeugen, die VOR 2016 gebaut wurden und NACH 2016 mit Hersteller- oder Tuning-AGAs nachgerüstet werden?
    • Darf es nach wie vor Klappen-AGAs geben, diese dürfen lediglich nicht mehr "manuell" (also per Knopfdruck) immer offen sein? (Dann wären Klappen denkbar, die z.B. bei Vollgas automatisch öffnen)
    • Bislang sind Klappen-AGAs ohnehin nur im geschlossenen Zustand straßenverkehrstauglich. Ist es trotzdem künftig erlaubt, eine Klappen-AGA zu verbauen, die lediglich abseits der öffentlichen Straßen offen gefahren werden darf?

    Ich hoffe, wir können diese Fragen in diesem tollen Forum :) zusammentragen. Dann gäbe es, so glaube ich, etwas mehr Transparenz zur Frage: Klappen-AGA ab 2016.


    @01goeran : Sollte das Thema "Neue Gesetze zu Klappenauspuffen" in einen neuen Thread?


    Ich freu mich auf die Diskussion mit euch! :thumbsup:

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  • Sprich wenn der Hersteller der Klappe einen Nutzen zuschreiben kann, [...], müsste eine Zulassung möglich sein.

    Zum Beispiel: Bauteilschutz. Autohersteller können sicherlich begründen, das die AGA bei Volllast (insbesondere bei Turbomotoren) zu heiß wird.... ^^

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