Was rauscodiert werden kann, kann auch wieder rein codiert werden. Und an den Original-Rädern sind ja Sensoren dran.
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Werden wir auch machen, bringt ja nix, wenn es mit dem TÜV dann Probleme gibt.
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Ist das zulässig (ernst gemeint)?
Ich habe keine Ahnung, aber was ist im Versicherungsfall, rein rechtlich?
Danke
Die Pflicht der Reifendruckkontrolle beginnt erst Ende des Jahres.
Daher kann ich damit machen, was ich will. (Hatten wir das nicht schon alles durchgekaut?) -
Schön, daß hier mal Klartext geredet wird Auch als Autofahrer muß man mal NEEIINN sagen können....
So ein Abend ohne Fußball hat doch was gutes, man setzt sich einfach mal wieder über ein Glas Bier zusammen und redet ... ... -
Ja aber bis die ersten zum TÜV müssen vergehen ja noch ein paar Jahre und bis dahin wird es hoffentlich eine Lösung gebe.
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Ich glaub wir sollten mal bei der Kundenbetreuung anfragen, ob man die freie Wahl hat, dann wissen wir bescheid.
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Offensichtlich nicht, ...
Heute ein paar km mit Felgen ohne RDK gefahren. Nach ca. 2 km kommt eine Warnung, dass das System ausgefallen sei man aber weiterfahren könne. Dann blinkt erst mal eine Warnleuchte, die dann später dauerhaft leuchtet.
... daher Frage ich ausnahmsweise mal blöd nach Normalerweise gebe ich ja die Antwort(en).
Ich denke, ich nehme einfach ein Originalrad und habe damit auch den Vorteil,
der Reifendruckanzeige, im Display. Spielerei, vielleicht -
Bis dahin wird es ganz sicher eine Lösung geben. Zur Not fahre ich halt mit den 15" zum TÜV.
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Ich denke, ich nehme einfach ein Originalrad und habe damit auch den Vorteil,
der Reifendruckanzeige, im Display. Spielerei, vielleicht
Ich hätte auch die Sensoren aus den 15" nehmen können. Will mir aber kein Extra-Gewicht in den Reifen einbauen. Dazu werden dann noch Extra-Wuchtgewichte benötigt.
Ausserdem war ich gespannt was passiert -