Die Version mattschwarz -frontpoliert ist laut Hersteller nicht wintertauglich!
Das heißt im Endeffekt das das Material vermutlich durch das Salz angegriffen werden kann?
Die Version mattschwarz -frontpoliert ist laut Hersteller nicht wintertauglich!
Das heißt im Endeffekt das das Material vermutlich durch das Salz angegriffen werden kann?
Hi Logan5,
deine Aussage kann ich leider nicht bestätigen, auf der homepage vom Hersteller kann ich nur die Info finden das die Felge wintertauglich ist:
https://www.ronal-wheels.com/de/r53-mbfc-0
Auf dem Bild Rechts:
Hi,
dann ist vermutlich die Angabe bei meinem Händler falsch.
Generell sind polierte Felgen nicht wintertauglich, ausser die Stellen ohne Lack wurden durch Klarlack geschützt. Ist da dann wahrsch. der Fall.
Für alle die noch für den JWC ein paar Felgen für den Winter suchen die passen und eintragungsfrei sind, auch ohne Auflagen / Modifikationen, nach lager suche habe ich die Ronal R53 in 17'' gefunden, in diesem Fall auch ganz nett in der Version mattschwarz -frontpoliert.
Die Felgen sind doch nicht eintragungsfrei..... oder habe ich da was übersehen..... siehe Filter Sonderattribute
Die Felgen sind doch nicht eintragungsfrei..... oder habe ich da was übersehen..... siehe Filter Sonderattribute
Jetzt bin ich auch verwirrt , in der ABE von Ronal (http://gutachten.bmf-application.com/ga/ABE/48105.pdf), unter Punkt 10:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen istdie Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäߧ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."
Aber im Gutachten (http://gutachten.bmf-applicati…0588-104-G0-26c-1-001.pdf) steht die Auflage A01...
Ich frag mal die Jungs vom TÜV das die mir den Zettel für A01 geben, dann muss auch nichts eingetragen werden
Alles anzeigenJetzt bin ich auch verwirrt , in der ABE von Ronal (http://gutachten.bmf-application.com/ga/ABE/48105.pdf), unter Punkt 10:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen istdie Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäߧ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."
Aber im Gutachten (http://gutachten.bmf-applicati…0588-104-G0-26c-1-001.pdf) steht die Auflage A01...
Ich frag mal die Jungs vom TÜV das die mir den Zettel für A01 geben, dann muss auch nichts eingetragen werden
Die Fahrzeugpapiere müssen nicht berichtigt werden, aber dank Auflage A01 musst du zum TÜV und die Räder abnehmen lassen.
Musste ich mit meinen BBS Rädern auch machen. Kostete 60 EUR oder so.
Alutec ist endlich in die Puschen gekommen und hat das Teilegutachten um FML-2 ergänzt Ich hab meine Monstr zwar vom TÜV abnehmen lassen, bin aber bisher nicht dazu gekommen sie eintragen zu lassen. Das kann ich mir jetzt sparen
Nun zu meiner Frage: gem. dem Gutachten darf man in Verbindung mit den Felgen bis zu 2% Spurverbreiterung vornehmen.
Wie sind die 2% zu verstehen?
Welche Spurplatten darf ich maximal fahren?
Anbei mal der Link und ein Foto aus deM Gutachten.
Merci!
Ich vermute mal, dass sich die 2% auf die maximal erzielte Spurverbreiterung durch die verwendete Felge handelt.
Ich vermute mal, dass sich die 2% auf die maximal erzielte Spurverbreiterung durch die verwendete Felge handelt.
Durch die Felge hab ich keine Spurverbreiterung. Die steht sogar minimal weiter drin, als die Serienfelgen.