Wenn die ABE als Auflage enthält, trotzdem das Fahrzeug dem TÜV vorzuführen, dann mache ich das auch.
Hat auch Logan5 zugestimmt.
Dies ist z.B. der Fall bei der ABE für die OZ Leggera HLT 17 Zoll.
@BeMini Muss ja heißen, der Schein meines Vorbesitzers, ich denke, bei ihm steht auch dasselbe drin.
"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."
Diese Vorschrift trifft fast ausschließlich auf Felgen zu, obwohl diese ein ABE haben.