Tiefverlegung H&R Federn

  • Wieder einmal danke für Eure Hilfe -


    Habe aber auch am eigenen Leib schon erleben müssen, dass die Wahl des Reifenquerschnitts eine ganz erhebliche Rolle auf das "komfortable" Fahrverhalten hat.


    Habe meinen R 56 Cooper D mit der sporlichen Fahrwerksabstimmung geordert, dann noch H&R - was bis dahin für meinen Geschmack noch einigermaßen angenehm zu fahren war mit der original Rad-Reifen-Kombination 16".


    Aber dann mit 215/40/17 war es wirklich bei schlechten Straßen oft eine Katastrophe und die Anzahl derer, die noch gerne mit mir fahren wollten war sehr gering ;)


    Ganz zu schweigen von dem Verschleiß an Felgen (Brock) da diese offensichtlich das schwächste Glied in der Kette darstellten.


    Letztendlich ist es dann wohl eine Frage des Geschmacks was für einen noch "komfortabel" ist oder halt nicht mehr. Und dann kommt noch die Optik dazu.... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

  • Kurze Info über neu erlangte Kenntnisse, was die Gewährleistung anbelangt

    Jetzt frag ich dich - was schreibt die Firma Heermann & Rhein auf die " Schwarze Liste " wenn das wunderschöne Fahrzeug so - mit den Schnitzer - Umbauten verkauft wird? Es wird immer doofer :0003:

  • Im Grunde muss man sich eher fragen, wie können die nur so ein Fahrzeug anbieten ... so ganz ohne Gewährleistung, sofern mit Schnitzer Federn und Auspuff ausgestattet. ;)

    Beste Grüße


    Freddie B.



    E30 - E36(2) - E46(2) - E36(5) - E46(3) - E46(C) - E85 - E88 - E89 - F56 One

  • Im Grunde muss man sich eher fragen, wie können die nur so ein Fahrzeug anbieten ... so ganz ohne Gewährleistung, sofern mit Schnitzer Federn und Auspuff ausgestattet.

    werden auch einige Sachen vermischt und falsch dargestellt.


    Gerade in diesem Fall bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber Firma Heermann & Rhein erhalten.

  • @harley


    Dann kläre mich doch bitte einmal auf.


    Ist es z. B. davon abhängig, ob ich ein fertiges Fahrzeug aus der Vorführung oder aus dem Show Room kaufe
    oder aber ein Fahrzeug nachträglich verändere?

    Beste Grüße


    Freddie B.



    E30 - E36(2) - E46(2) - E36(5) - E46(3) - E46(C) - E85 - E88 - E89 - F56 One

  • Aus den Paragraphenhttp://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=433-479433 des BGB begehst Du mit Firma Heermann & Rhein ein Kaufvertrag über den MINI. Daraus ergeben sich vertragstypische Pflichten.



    "§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag


    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.


    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."


    § 434 Sachmangel
    ..
    § 435 Rechtsmangel
    ..
    § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln


    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

    • nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    • nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    • nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen."

    Quelle: BGB



    Ein Beispiel:


    Hast Du Anspruch bei Mängeln vom Vertrag zurücktreten, kannst Du das gegenüber deinem Vertragspartner Firma Heermann & Rhein geltend machen.

  • @harley


    Danke für die §§.


    Dann ist das so, wie ich es andeutete?


    Der MINI wird - wie von Heermann & Rhein angeboten, mit allen AC SCHNITZER Extras - als fertiges Produkt gekauft
    und dadurch ist der Händler auch in der Gewährleistungspflicht für dieses fertige Produkt.


    Kaufe ich aber einen Basis-MINI, den ich nachträglich verändere oder verändern lasse, trage ich die alleinige Verantwortung
    dafür und die Gewährleistung wird ausgeschlossen. Der Händler ist nur für die Gewährleistung des Basis-MINI verantwortlich, nicht aber für die nachträglichen Änderungen oder die eventuellen dadurch auftretenden negativen Auswirkungen. Deshalb Ausschluss.


    Kann man das so sagen?

    Beste Grüße


    Freddie B.



    E30 - E36(2) - E46(2) - E36(5) - E46(3) - E46(C) - E85 - E88 - E89 - F56 One

  • Kaufe ich aber einen Basis-MINI, den ich nachträglich verändere oder verändern lasse, trage ich die alleinige Verantwortung
    dafür und die Gewährleistung wird ausgeschlossen. Der Händler ist nur für die Gewährleistung des Basis-MINI verantwortlich, nicht aber für die nachträglichen Änderungen oder die eventuellen dadurch auftretenden negativen Auswirkungen. Deshalb Ausschluss.


    Kann man das so sagen?


    unterschiedliche Beispiele:


    Fall 1
    mit Gewährleistung sollte ein Mangel auftreten:
    Nehmen wir als Bespiel: Du kaufst den MINI bei der obigen Firma.
    Kaufvertrag und Rechte und Pflichten aus §§ 433 ff.
    Gehst nach ein paar Wochen hin zur gleichen Firma und lässt dir von denen H&R Federn, die sie selber besorgen, einbauen, begehst Du mit denen einen Werkvertrag §631 ff. Hieraus ergeben sich die Gewährleistungsrechte §§ 633 bis 639 BGB.


    Mangel tangiert dann entweder aus dem Kaufvertrag § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln oder aus dem Werkvertrag §§ 633 bis 639 BGB.


    Fall 2.


    Lässt bei deinem MINI H&R Federn bei Feier Werkstatt/Tuner einbauen


    und Du bekommst Probleme mit dem Fahrwerk? (Erster) Ansprechpartner ist dann die Freie Werkstatt/Tuner sein. Bekommst Du aber Motorprobleme ist dein MINI Händler Ansprechpartner.