Abgasanlagen für den F56 JCW

  • Das nicht, aber angenommen es passiert etwas mit Personenschaden und dein Fahrzeug wird einkassiert oder genauer begutachtet, weil das unter Umständen schon nicht mehr grad unauffällig daherkommt.
    Dann bist du mit einem Fahrzeug ohne BE unterwegs gewesen und deine Versicherung wird versuchen dich Zivilrechtlich zur rechenschaft zu ziehen.

  • Das nicht, aber angenommen es passiert etwas mit Personenschaden und dein Fahrzeug wird einkassiert oder genauer begutachtet, weil das unter Umständen schon nicht mehr grad unauffällig daherkommt.
    Dann bist du mit einem Fahrzeug ohne BE unterwegs gewesen und deine Versicherung wird versuchen dich Zivilrechtlich zur rechenschaft zu ziehen.

    Genau so und nicht anders. Die reißen dir den Arsch so etwas von auf , das kannst du dir nicht vorstellen.Danach kannst du auswandern, weil du in Deutschland nie mehr Land sehen wirst.

  • Danach kannst du auswandern, weil du in Deutschland nie mehr Land sehen wirst.

    Etwas überspitzt die Antwort, denn nicht die Versicherung selbst ist dann das Problem, sondern der Schaden, der dann nicht von der Versicherung getragen wird, sondern aus dem eigenen Portemonnaie beglichen werden darf.


    Reiner Sachschaden ist da noch das wenigste. Mir persönlich wäre das zu heiß, aber das muss und kann jeder für sich entscheiden. Wenn es soweit ist, dann aber nicht jammern und auf die ach so böse Versicherung schimpfen.

  • Ich verabschiede mich dann mal hier, leider absolut lächerlich geworden das Forum ..ihr werft hier alles so schön in einem Topf, das ihr euch überhaupt noch auf die Straße traut. :0002: JCW vor LCI, bedarf keiner Eintragung da könnt ihr noch so oft „aber“ schreiben. Ist einfach so, Punkt! Also wirst du die Aga auch noch in zehn Jahren unter dieses Modell packen dürfen...
    Ich sag dann mal Danke an all die alten Forumsmitglieder. Es war immer super sachlich, informativ, interessant und lustig mit euch.
    Ich wünsche euch weiterhin viel Spaß mit euren Minis, meiner ist verkauft und ein neuer wirds wohl nicht werden. Natürlich auch wegen dem neuen Lärm Gesetz! Ich kauf mir ein Hyundai i30N da sind regulär 109 dB Fahrzeug Schein eingetragen. Komisch das es da geht :whistling:
    Im übrigen, mein works mit jcw pro Anlage war nicht mal mir offener klappe annähernd 100db.. aber egal jetzt...sorry für OT :saint: Aber tschö mit ö... :0006:

  • Ich verabschiede mich dann mal hier, leider absolut lächerlich geworden das Forum ..ihr werft hier alles so schön in einem Topf ...


    Schön,
    dass Du nicht Alle(s) in einen Topf wirfst ;)


    In einer Gemeinschaft wirken Argumente und
    Fakten, sprich wenn Jemand nachweislich
    nicht korrekt argumentiert, sollte man es
    - sachlich, mit Quellennachweis - widerlegen.
    Persönlich ist: :thumbdown:


    Tschöööö!


    ... und bitte beim Thema bleiben, bzw. BTT.
    :btt: Danke.

  • In einer Gemeinschaft wirken Argumente und
    Fakten, ...

    Genau so ist es und deswegen anbei die Quelle meines oben genannten Argumentes, dass die Anlage keine Zulassung mehr hat:
    http://atl-gefahrgutbuero.de/d…ments/0518-Maerz-2018.pdf


    In diesem Dokument findet man auf Seite 215 folgenden Passus:
    Verkehrsblatt 05_2018.PNG
    Demnach ist die Pro-Kit Anlage nicht mehr Abnahmefähig, da sie nicht in "allen" Fahrsituationen das serienmäßige Geräuschniveau erfüllt.
    Genauso schaut es auch mit einer Remus aus, denn wenn da die Klappe funktionsfähig ist, wird auch diese Anlage nicht abgenommen.


    Einzig mit einer EgoX könnte man Glück haben, wenn bei dieser das "Vorbeifahrgeräusch" noch dem serienmäßigen Grenzwert entspricht.


    Mag gut sein, dass die Anlagen immer noch angeboten und verkauft werden, aber der Verkauf und Anbau ist halt in Deutschland nur eine Sache.

  • In dieser VO geht es um nachgerüstete Soundgeneratoren und veränderten Steuerungen von serienmäßigen!! Klappenanlagen und nicht um Zubehörklappenanlagen.


    Warten wir das ganze mal ab.


    Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass nachgerüstete Altanlagen keinen Bestandsschutz erhalten. Wer mit einer nachgerüsteten Klappenanlage offen fährt, ist doch heute schon ohne EG Genehmigung unterwegs und derjenige weiß doch was er macht.

  • Eintragung ist das eine Seite - die andere: Was passiert bei der Polizeikontrolle oder der zyklischen TÜV-Untersuchung bei „Bestands-Schutz“. Meiner Meinung nach kann der Ausgang individuell sein.... es gibt solche und solche Erfahrungen.



    Hoffen wir das Beste :thumbup: