Kranke Politik halt
Abgasanlagen für den F56 JCW
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Zur Info:
Ich habe für das Thema Klappenschalldämpfersystem
Original MINI, für LCI ab 03/2018 ein Thema generiert...siehe:
MINI Klappenauspuff Pro @ JCW F56 F57 LCI Facelift John Cooper WorksGruß Oli
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Hallo zusammen
hat jemand schon mal das Original Mini Klappen Steuergerät mit der Remus V2 Verbunden. Passen die Stecker zufällig zb .
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Selbst wenn die Stecker passen, dürfte die Ansteuerung nicht funktionieren.
Die Steuerleitung beim originalen Steuergerät schickt ein pulsweitenmoduliertes Signal raus.
Damit kann die Remus sehr wahrscheinlich nix anfangen.
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Da ich wegen den ganzen Diskussionen bzgl. erlaubt/nicht erlaubt verwirrt bin. Könntet Ihr mich bitte aufklären bzw. vielleicht wäre ja eine Zusammenfassung gar nicht mal schlecht :
Ich habe einen:
F56 JCW
BJ (laut VIN Decoder www.etk.cc 12.01.2017
EZ: 05.2017Alles Serie bisher. Nun soll es wahrscheinlich demnächst eine Klappenanlage geben, da das Auto bald nur noch privat eingesetzt wird .
Nun meine Fragen:
1) Darf ich eine Klappen AGA überhaupt noch einbauen? Das die Klappe im normalen Straßenbetrieb nicht offen sein darf ist selbstverständlich.
2) Darf die Fernbedienung noch im Auto (vorne) mitgeführt werden? Sonst macht die Klappen-AGA gar keinen Sinn.
3) Wenn 1 + 2 erlaubt sind: Welche Klappen-AGA gibt es für mein Auto, die legal eingebaut werden dürfen.
Ich war neulich bei Maxi-Tuner für eine Leistungsmessung (an dieser Stelle nochmal ein Dankeschön Andreas! War ein schöner und informativer Vormittag - die Himbeerlimo war auch top ). Die Maxi-Tuner Klappenanlage ist, wenn ich es richtig verstanden habe, erlaubt und gefällt mir auch optisch schonmal sehr gut. Die Frage 2) hatte ich allerdings vergessen zu fragen.
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zu 1.: ja dein JCW wurde vor 11/2017 gebaut es besteht also Bestandsschutz weil alter Typ und wird nach altem recht behandelt.
zu 2.: ja darfst sie aber im öffentlichen Strassenverkehr nur geschlossen fahren
zu 3.: die JCW Pro direkt von BMW, die Remus 2, Maxi Tuner usw...jede mit Gutachten für dein Modell und Baujahr, da ist die Auswahl noch groß.
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zu 1.: ja dein JCW wurde vor 11/2017 gebaut es besteht also Bestandsschutz weil alter Typ und wird nach altem recht behandelt.
zu 2.: ja darfst sie aber im öffentlichen Strassenverkehr nur geschlossen fahren
zu 3.: die JCW Pro direkt von BMW, die Remus 2, Maxi Tuner usw...jede mit Gutachten für dein Modell und Baujahr, da ist die Auswahl noch groß.
In der Remus 2 steht in dem EG Gutachten dass die Klappe durch eine Schraube blockiert wird. Ist die ab und der Stellmotor dran erlischt auch die EG-Genehmigung. Wenn man zu 100% legal unterwegs sein will fällt die also weg.
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...sorry meinte die Remus die hier die meisten drunter haben mit Stellmotor für die Klappe, wie gesagt schau ins Gutachten und vergleiche mit dem Typ und Baujahr.
Aber BJ vor 11/2017 ist noch der alte Fahrzeugtyp des F56 und alles was bisher angebaut werden konnte hat Bestand, beim LCI wirds dann schwierig. -
...sorry meinte die Remus die hier die meisten drunter haben mit Stellmotor für die Klappe, wie gesagt schau ins Gutachten und vergleiche mit dem Typ und Baujahr.
Aber BJ vor 11/2017 ist noch der alte Fahrzeugtyp des F56 und alles was bisher angebaut werden konnte hat Bestand, beim LCI wirds dann schwierig.ja aber wie willst du das einen Polizisten in einer Kontrolle erklären der liest das Gutachten und kontrolliert ob die angeschweißte Schraube vorhanden und der Stellmotor demontiert ist und interessiert sich nicht für deine Erstzulassung etc für den ist Gesetz was im Gutachten steht.
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Ich weiß allerdings nicht wie die Genehmigung bei der V1 aussieht. Meines Wissens nach gibt es diesen Beisatz erst ab der V2 (ohne Gewähr).