Abgasanlagen für den F56 JCW

  • Dumme Frage:
    Was ist eigentlich die Strafe wenn man wirklich mit offener Klappe erwischt wird?
    Weil meine Remus macht sich beim Starten immer auf, und natürlich vergisst man das das Schließen der Klappe beim Fahren...

    Gibt keine Dumme Fragen ;)


    Zu Sehen ob es eine Klappenanlage ist, denke ich ist erst mal egal, es geht um den Lärm Pegel.
    Dieser wird via Messgerät gemessen.


    Strafe dürfte also laut Gesetz:
    214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umweltwesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
    214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
    214b.2 – ein anderes als in 214b.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“



    90 € zzgl Verwaltungsgebühr 28,50 € = 118,50 € sein!



    Gruß

  • Dürfte doch das gleiche sein, wie beim Motorrad.


    Entweder man kann es noch an Ort und Stelle wieder in Ordnung bringen, dann sollte es mit einer Verwarnung - fragt mich jetzt nicht wieviel- abgehen, wenn nicht, und der freundliche Herr Wachtmeister will nicht, dann kann er das KFZ auch beschlagnahmen zur Beweissicherung und dann kommt das volle Programm mit vorfahren beim TÜV, Lärmmessung usw.


    Das volle Programm hatte ich einmal beim Motorrad. War nicht so schön und auch teurer als 130,- Euro. Ist schon eine Weile her.

  • Klar, aber beim Moped ziehen sie einen raus, weil es ihnen zu laut vorkommt und messen dann.


    Im Gegensatz zum Moped machste dann einfach die Klappe zu. Das geht mit entferntem DB-Killer nicht ohne das es die Rennleitung sieht.

  • Gemessen wird nicht während der Fahrt.


    Der Punkt wurde zum 01.05.16 abgeschafft!


    Grüße und schönen Sonntag euch allen