Das müsste mir erstmal ein Vertragshändler mal erklären, dass die Garantie erlischt
Gewährleistung! Ein kleiner, aber feiner Unterschied
wenn ich eine Sicherung auswechsle...
Da bin ich bei Dir. Ich schrieb von Hard- und Software.
Einen Sicherung"defekt" würde ich nicht als Hardwareeingriff bezeichnen
Da ging es mir eher um die kurz zuvor genannten Umbaumaßnahmen.