Danke Andreas!
Bedeutet das - in Bezug auf Frage 1 - das bei Einbau der Box die EG für bereits eingebaute Bauteile erlischt und ich am Ende zwar auf die Box TÜV, aber für den Rest die Genehmigung „verloren“ habe? Danke dir im Voraus
bezogen auf die Dp von HJS weiß ich, dass du bei einer Leistungssteigerung (auch mit TÜV) eine Einzelabnahme machen musst - habe ich bei HJS nachgefragt. Und die wird recht teuer werden weil das nämlich die Abgasgutachten miteinschließt.
Eine Abgasanlage mit Zulassung beeinflusst die EG Genehmigung der Dp nicht, dazu gibt es auch ein Schreiben von HJS. Kann allerdings sein dass die Abgasanlage ihre Zulassung verliert wenn zb noch eine Dp der Fall ist. Kommt dann auf die jeweilige Anlage an und was in deren Gutachten steht.
Fakt ist auf jeden Fall: Ist es zu laut (einzeln oder zusammen, Klappe zu oder offen) und das ist der Polizei zu laut, kann es dazu kommen dass du Vorfahren und rückrüsten musst. Genehmigung hin oder her das spielt dabei keine Rolle. Ob das gleich mit einer Stillegung verbunden ist kommt denke ich auf den Einzelfall an. Da lässt sich keine 100%ige Aussage treffen.