Die Leute bei den Zulassungsstellen sehen ob Kennzeichen reserviert sind.
Und auch auf welchen Namen.
Die merken ob eVB-Nummern auf den Steuerzahler und Wohnort stimmen.
Die lassen auch kein Kfz zu, wenn Steuerschulden da sind.
Wenn bei einer Anmeldung die online ausgedruckte Kfz-Kennzeichenreservierung, die eVB-Nummer, das ausgefüllte SEPA-Dokument und eine lesbare Personalausweisskopie vorgelegt wird, dürfte in der Regel alles in Ordnung gehen.
Bei Selbstständigen kommen noch andere Papers ins Spiel.
Sorry für's OT.