Vertrag mit Käufer ... Prozedere erklären im Vertrag .... eventuell gemeinsam auf Bank gehen und Geld auf Konto der Bank einzahlen ... Auto übergeben und Fax an Bank mit Veräußerungsanzeige und mit Bitte den Brief nach Kontoausgleich (Geldeingang) an den neuen Besitzer zu senden ... erledigt und alles rechtlich einwandfrei.
Wie gesagt schon x - fach gemacht und eine Probleme.
Ambientebeleuchtung usw.: Rücktritt vom MINI F56 Kaufvertrag?
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Kleine Aufklärung:
Leasing BMW BANK!:
festgelegte Vertragslaufzeit, kommt man nicht so einfach zwischendurch raus.
Restwertrisiko trägt die Bank, nicht der Händler
Privatperson - risikoloses Andienungsrecht (kann Fahrzeug zum definierten Restwert kaufen)
Versicherung MINI smile sehr günstig
klar definierte Minderwerte bei Rückgabe
Man weiß ab Tag der Bestellung, was der Wagen kostetFinanzierung BMW Bank:
Zielrate gleich hoch wie Restwert des Leasings
Jederzeit kündbar
niedrigere Zinsen
Vermutlich Ablösedifferenz bei Inzahlungnahme bei Laufzeitende
Schäden am Fahrzeug kann der Händler bei Inzahlungnahme frei kalkulierenbei beiden ist einen Anschlußfinanzieung der Zielrat/Restwert möglich
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Vertrag mit Käufer ... Prozedere erklären im Vertrag .... eventuell gemeinsam auf Bank gehen und Geld auf Konto der Bank einzahlen ... Auto übergeben und Fax an Bank mit Veräußerungsanzeige und mit Bitte den Brief nach Kontoausgleich (Geldeingang) an den neuen Besitzer zu senden ... erledigt und alles rechtlich einwandfrei.
Wie gesagt schon x - fach gemacht und eine Probleme.So gehört das In meinem Hirn lief nur ein anderes Kopfkino (Hollywood-Blockbuster ), weshalb ich das kurze Posting verfasst habe...
Kleine Aufklärung:
Leasing BMW BANK!:
festgelegte Vertragslaufzeit, kommt man nicht so einfach zwischendurch raus.
Restwertrisiko trägt die Bank, nicht der Händler
Privatperson - risikoloses Andienungsrecht (kann Fahrzeug zum definierten Restwert kaufen)
Versicherung MINI smile sehr günstig
klar definierte Minderwerte bei Rückgabe
Man weiß ab Tag der Bestellung, was der Wagen kostetFinanzierung BMW Bank:
Zielrate gleich hoch wie Restwert des Leasings
Jederzeit kündbar
niedrigere Zinsen
Vermutlich Ablösedifferenz bei Inzahlungnahme bei Laufzeitende
Schäden am Fahrzeug kann der Händler bei Inzahlungnahme frei kalkulierenbei beiden ist einen Anschlußfinanzieung der Zielrat/Restwert möglich
Völlig richtig! My bad...
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Andienungsrecht:
Einen Vertrag mit Andienungsrecht würde ich nicht unterschreiben, denn da kann mir die Leasinggesellschaft das Auto am Vertragende aufs Aug drücken und mich zum Kauf zwingen (=andienen).
Ich will selbst entscheiden können, ob ich das Auto ankaufe oder beim Händler zurückgebe.
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Probleme bei Leasingrückgabe:
Kauf bzw. Leasing unterscheiden sich nur in einem Punkt: Beim Kauf zahle ich die gesamte Summe am Beginn und bekomme am Ende der Nutzung einen großen Teil wieder zurück, während man beim Leasing den Wertverlust monatlich inkl. Zinsen bezahlt.
Beim Eintausch gibt es aber (fast) keinen Unterschied. Ein gekauftes zerbeultes Auto mit zu vielen Kilometern wird beim Verkauf an den Händler (sog. Eintausch) weniger bringen als ein dem Alter entsprechendes Fahrzeug. Es gibt also Abzüge, weil so ein Auto auch nur billiger weiterverkauft werden kann oder repariert werden muss.
Bei Leasingautos ist es ähnlich, denn da wird auch ein durchschnittlicher Zustand und ein vereinbarter Kilometerstand, für den man bezahlt hat, kalkuliert. Wenn, wie im vorigen Beispiel angenommen, der Zustand schlechter ist, gibt es die absolut gleichen Abzüge. Dafür muss der Leasingnehmer eben aufkommen, genauso wie der Kaufkunde, der dann eben weniger für sein Fahrzeug bekommt.
Irgendwie logisch, oder?
Und dass man nicht jeden Steinschlag bei Leasingrückgabe zahlen muss, ist mittlerweile auch ausjudiziert. Hier ein ADAC Leitfaden:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Checkliste-Rückgabe-Leasingfahrzeug_33377.pdf
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Andienungsrecht:
Einen Vertrag mit Andienungsrecht würde ich nicht unterschreiben, denn da kann mir die Leasinggesellschaft das Auto am Vertragende aufs Aug drücken und mich zum Kauf zwingen (=andienen).
Ich will selbst entscheiden können, ob ich das Auto ankaufe oder beim Händler zurückgebe.
Immer genau lesen!
Andienungsrecht: zB Sixt. Leasing hat das Recht dem Kunden das Auto auf's Auge zu drücken
risikoloses Andienungsrecht: BMW Leasing Kunde hat die Option, nicht die Pflicht das Fahrzeug zum vorab festgelegten Restwert zu übernehmen. -
Andienungsrecht:Einen Vertrag mit Andienungsrecht würde ich nicht unterschreiben, denn da kann mir die Leasinggesellschaft das Auto am Vertragende aufs Aug drücken und mich zum Kauf zwingen (=andienen).Ich will selbst entscheiden können, ob ich das Auto ankaufe oder beim Händler zurückgebe.https://www.leasing.at/Leasing/Start/Glossar/A/71488/andienungsrecht.html
ist bei BMW/MINI Deutschland so wie @JumboHH mit risikolosem Andienungsrecht geschrieben für Privatleasing richtig. Der Kunde entscheidet.
"Restwertrisiko trägt die Bank, nicht der HändlerPrivatperson - risikoloses Andienungsrecht (kann Fahrzeug zum definierten Restwert kaufen)"
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Sorry, den Begriff "risikoloses Andienungsrecht" kenne ich hier in Ö. nicht.
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Kurze Frage:
hat schon mal jemand bei Excitement und Lichtpaket die Türellipsen aus dem Yours-Paket mit der Lichtleiste nachgerüstet?
liegen die Kabel, sprich, muss ich nur den Stecker der Leiste einstecken oder ist ein anderer Kabelbaum verlegt?
die Leisten kosten nur ca. 31 Eur das Stück. Die Yours-Leisten kommen 280,00 Eur und die Rückrüstung auf Piano-Lack dann nochmal ca. 100,00 Eur. Dann hätte ich allerdings die Sicherheit, dass die Lichtleisten in der Tür funktionieren -
@crazyblack Die Frage hatte ich auch schon mal gestellt. Nichts genaues weiß man nicht, aber an sich wird das sowieso kostspielig war die Aussage damals.
Finde gerade den Fred nicht.