Eine Privatperson darf keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen, wohl aber eine Quittung.
Klar dar er das, wenn er zum Beispiel als Einzelunternehmer handelt. Aber die Umsatzsteuernummer musst dir ja auch erst einmal besorgen und das bedeutet Gewerbe anmelden und dann die große Rechnungsrunde auflegen mit Meldung ans FA und so weiter... Und bevor jetzt kommt ,dann ist er ja keine Privatperson mehr, das stimmt, denn beim Einzelunternehmen übernimmt das Unternehmen nur automatisch den Namen des Inhabers.