Fragen zum Multifunktionslenkrad: Software-Bug?

  • Die Jungs sollen den MINI an den Tester hängen und die neue Software draufschieben.

    Hier ist das Problem... Wir haben die neuste Software. ;) Gibt noch nichts neues. Irgendjemand hatte mal geschrieben, dass wohl im Frühjahr was neues kommt, vielleicht müssen wir darauf warten. Aber ich wollte ja auch noch einmal nach haken bei meinem Service-Mitarbeiter, da es bei mir im Audioplayermodus GAR NICHT funktioniert. :whistling:

  • Hm, wie passt dann (nochmaliges Zitat @Minimaik ) "Deswegen haben sie
    nicht auf Verdacht die neue Version draufgespielt, was ich verstehe." dazu!?


    btw: Unter Umständen wurde der MINI bzw. die Software auch nur
    falsch programmiert/konfiguriert/codiert?


    Manchmal kann ein Häkchen am Tester viel beeinflussen.
    Die Info dieses Händlers wäre für mich unbefriedigend. Ääääscht ;)

  • "Deswegen haben sie
    nicht auf Verdacht die neue Version draufgespielt, was ich verstehe."

    OK, Punkt für dich... Aber ich habe mir ja auch die neuste BMW Software drauf gezogen, vielleicht meinten sie auch die. ?( Aber gebracht hat es bei mir eh nichts.

  • Die beiden Werkstatt-Leute meinten zu mir, dass es eine neue gibt, ja.


    Aber er sollten wirklich so viele MINIs, komischer Weise nur mit genau diesem Softwarestand, falsch codiert sein?


    Ich warte nun bis zum Service ab, wenn sowieso die neue Software drauf kommt. Bin heute schon 140km für Nichts gefahren, das mach ich nicht nochmal ;)

  • Ich bin auch der Meinung von @Chucky101 und den anderen.


    Wenn während der Gewährleistungsfrist ein Problem auftritt, hat der Kunde Anspruch, dass es der Freundliche behebt. Wie er das macht, ist ehrlich gesagt nicht Sache des Kunden.


    Ich würde mich da nicht so einfach abwimmeln lassen.

  • Oh, hier geht je einiges durcheinander.
    die aktuelle SW Version ist 002.049.003. Bis heute gibt es keine neuere. Wenn jemand die BMW Version installiert, ist das seine Sache. Dazu wird ein MINI Service aber keine Auskunft geben (wenn sie klug ist), da nicht getestet.
    Die Frage ist, ob aus dem nichtfunktionieren der Listenfunktion überhaupt ein Gewährleistungsanspruch entsteht, da ich nirgends finden kann, dass diese Eigenschaft zugesichert wurde. Also aus meiner Sicht ist das maximal eine Komforteinbuße und diese ist nicht Gewährleistungspflichtig. Aber: ich bin kein Jurist.


    Jetzt wirds verrückt:
    Gestern habe ich bei einer Kundin mit einem Wired Paket die BT Audioverbindung eingerichtet
    SW 002.049.003 mit Samsung Galaxy S4 (genau dieselbe Konfig, wie bei mir)
    abgespielt über BT Audio, keine Bedienung über MFL möglich. Nicht mal vor und zurück. Mittlerweile glaube ich fast, dass es genauso abhängig vom Player des Telefons ist. Bei einer ungünstigen Kombination geht da gar nix mehr.

    Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom.


    Albert Einstein

  • abgespielt über BT Audio, keine Bedienung über MFL möglich. Nicht mal vor und zurück. Mittlerweile glaube ich fast, dass es genauso abhängig vom Player des Telefons ist. Bei einer ungünstigen Kombination geht da gar nix mehr.

    Das ist auch meine Erfahrung beim abspielen über das Handy! Und ich gebe dir recht, dass ist maximal ein Komfortproblem. Ich mache deshalb da auch nicht viel Druck. Lediglich meine Neugier treibt mich dazu herauszufinden wie das so unterschiedlich sein kann... ?(

  • Ja, aber bei mir funktioniert es! I break together.

    Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom.


    Albert Einstein

  • Halt Stop! Nix Liste, aber ich kann vor und zurück. Sorry für meine Verwirrtheit, aber das ist bei mir ein Dauerzustand! Frei nach dem Motto: Kanst du sie nicht überzeugen, verwirr sie!

    Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom.


    Albert Einstein