Nur, wenn der Händler den Wagen für dich zulassen soll. Dann braucht er ein Lastschrifteinzugsmandat für die Kfz-Steuer (Hauptzollamt), eVB-Nummer von der Versicherung und eine Vollmacht, dass der Händler in deinem Namen zulassen darf. Für die Kfz-Steuer und Vollmacht sollte der Händler dir die Formulare geben können, um die eVB-Nummer musst du dich allerdings selbst kümmern.
Wenn du ihn selbst zulassen willst, müsste der Händler dir die Zulassungsbescheinigung geben. Wird er aber erst nach Bezahlung tun.
Ich melde das Fahrzeug selbst an. Dann kann ich mir das alles ja sparen. Ich muss mein altes Auto ja nur abmelden und den neuen anmelden. Woher bekomme ich eigentlich die Versicherungspapiere? Hab ja die von BMW. Muss ich die nicht auch zum Verkehrsamt mitbringen?