Nachrüstung LED bei Halogenscheinwerfern

  • Anderes Thema, aber erstmal müsste das Licht dafür unfallursächlich sein. Außerdem erlischt eine Betriebserlaubnis nicht durch die Modifikation an sich, sondern wenn sie festgestellt und "gemeldet" wird. Die erlischt also nicht rückwirkend, d.h. zum Zeitpunkt des Unfalls hattest du sie noch.

    Und Regressforderungen in der Kfz Haftpflicht sind selbst bei Vorsatz auf 5.000€ begrenzt. Wenn man mehrere Fehler macht, können daraus maximal 10.000€ werden, aber das wären dann auch rechtlich gesehen 2 verschiedene Vergehen. Z.B. Betrunken einen Unfall verursachen und danach Fahrerflucht begehen

    Regress der KFZ-Versicherung - Verkehrsrecht-Ratgeber

    Die Diskussion dazu gehört aber nicht hier her, ich wollte jetzt nur die gröbsten Fehler korrigieren


    Wegen eigene Eintragung: prinzipiell kann ein Prüfer, der Einzelabnahmen nach §21 machen kann, alles abnehmen. Er kann sich damit in rechtliche Schwierigkeiten begeben, wenn er Sachen abnimmt, die so nicht abnahmefähig waren, aber das ist ja sein Thema, nicht eures. Daher würde ich mal bei einem solchen vorstellig werden und nachfragen. Im Westen ist das üblicherweise der TÜV und im Osten die Dekra. Prinzipiell dürfen inzwischen alle Prüforganisationen Leute dazu ausbilden und das dann anbieten, das ist aber noch recht neu (seit 2019) und die große Masse der dazu Befähigten ist bei TÜV und Dekra.

    Was der dafür haben will variiert sehr stark. Viele bestehen auf Papier (irgendwelche Gutachten), das die Abnahme grundsätzlich bestätigt. Felgen sind so ein bekanntes Thema.

    Bei der Eintragung der H7 LED könnte ich mir vom Bauchgefühl schon vorstellen, dass sich ein SV dazu erbarmt. Aber pauschal kann man das nicht sagen. Einfach mal hin fahren und nachfragen


    Wobei auch der vorab keine Garantie dafür geben kann. Der Ablauf der Eintragung wäre: du machst die Modifikation, der SV prüft die Einhaltung der relevanten Vorschriften und wenn erfolgreich stellt er Dokumente aus, die dann im Amt in die Papiere übertragen werden. Wenn die Prüfung aber nicht erfolgreich ist, musst du zurück rüsten und die Prüfung dennoch bezahlen. Preis dafür dürfte im niedrigen hunderter Bereich liegen. 100-200€ schätze ich mal

  • Ja, es hat niemand etwas anderes behauptet. Du hast behauptet, dass man privatinsolvent wird, wenn man nen Unfall mit den Dingern hat. Das stimmt halt einfach nicht. In dem verlinkten Artikel steht einfach nur, dass man nicht einfach eine beliebige H7 LED in jeden beliebigen H7 Scheinwerfer einbauen darf. Das stimmt. Das mit der Privatinsolvenz stimmt nur dann, wenn einen 5.000€ Strafe hält in die Privatinsolvenz schubsen.

    Zur individuellen Eintragung habe ich im letzten Beitrag viel geschrieben. Kann mir gut vorstellen, dass das durchaus möglich ist, aber sicher kann das nur der gesuchte Sachverständige sagen. Und wenn der nicht will, ruhig noch ein paar andere in der Gegend fragen. Die stellen manchmal sehr unterschiedliche Anforderungen an solche Modifikationen